NRW, 01.05.2022

Fsge nrw wahlpruefsteine 2022 05

Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine
der Landeselternschaft der Förderschulen mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung

Frage 1: Wie wollen Sie konkret die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf inklusive Bildung der Schüler*innen (SUS) mit Förderbedarf sichern und kontinuierlich ausbauen und in welchen Planungsschritten die Vorgaben des CRPD umsetzen?

CDU: Für uns steht das Wohl jedes einzelnen Kindes mit seinen Begabungen, Fähigkeiten und Bedürfnissen im Mittelpunkt. Förderschulen und Inklusion verstehen wir dabei nicht als Gegensätze, sondern als unverzichtbaren Teil eines inklusiven Schulsystems. Wir werden daher das bestehende, gut funktionierende Förderschulsystem erhalten, bedarfsgerecht ausbauen und die Qualität der Bildung insgesamt verbessern. Bis zum Schuljahr 2024/25 wird es im Bereich des gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I 6.000 Stellen mehr als 2017 geben. Denn wir sind überzeugt: Ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Menschen mit und ohne Behinderung ist Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Dazu werden wir u.a. neue inhaltliche Schwerpunkte im KJFP etablieren und insbesondere einen neuen Förderbereich zur Stärkung von Inklusion und junger Menschen mit Behinderung schaffen.

SPD: Wir bekennen uns zur UN-Behindertenrechtskonvention. Die gesellschaftliche Teilhabe Aller ist für uns Selbstverständnis wie Auftrag. Wir wollen eine inklusiv arbeitende Schule mit einem gemeinsamen Kollegium aus verschiedenen Professionen. Wir wollen die Förderbedingungen für alle Kinder verbessern und deshalb pädagogische Zentren in allen Schulen einrichten, in denen die Expertise zu Unterricht und inklusiver Schulentwicklung gebündelt wird. Hierdurch wird das Lehrpersonal unterstützt und die schulinterne Beratung verbessert. Darüber hinaus koordinieren pädagogische Zentren die multiprofessionelle Zusammenarbeit. Dabei ist uns wichtig, dass diese Zentren keine Parallelstruktur werden, sondern dass dadurch die vorhandenen Ressourcen der Sonderpädagogik zielgenau zum Einsatz kommen. Bislang funktioniert die schulische Inklusion nicht so wie gewünscht. Deshalb werden wir zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Bestandsaufnahme machen.

FDP: In Nordrhein-Westfalen verfügen wir über eine leistungsfähige und vielfältige Förderschullandschaft. Diese wollen wir sichern und fördern. Beide Systeme, das Gemeinsame Lernen an unseren Regelschulen ebenso wie unsere hochprofessionellen Förderschulen, wollen wir gleichberechtigt mit ausreichendem Personal, Sachausstattung und Qualitätsstandards für inklusive Bildung stärken. Wir machen in Nordrhein-Westfalen qualitativ hochwertige Inklusionsangebote unabhängig vom Förderort. Eltern sollen frei von ideologischen Grundsatzdebatten die bestmögliche Förderung für ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf auswählen können. Eltern wissen, was das Beste für ihr Kind ist. Bei ihren Entscheidungen unterstützen wir sie durch professionelle und unabhängige Beratungsangebote. Dazu schaffen wir an Förderschulen Kompetenzzentren, die genau diese Beratung anbieten.

GRÜNE: Wir brauchen einen verlässlichen Fahrplan, der den schrittweisen Aufbau des von der CRPD geforderten inklusiven Bildungssystems darlegt. Dafür wollen wir das Instrument der Bildungskonferenz wieder beleben und gemeinsam mit den an Schule Beteiligten diesen Fahrplan vereinbaren.

Frage 2: Wie sichern Sie nicht nur das Recht auf Inklusion an allen Schulen, sondern auch die notwendigen Rahmenbedingungen und personelle Ressourcen für individuelle Förderung?

CDU: Wir sind überzeugt, dass Kinder mit Unterstützungsbedarf erfolgreich inklusiv an Regelschulen lernen können, wenn entsprechende Rahmenbedingungen gegeben sind. Daher wollen wir, dass Lehrkräfte an Regelschulen mehr Unterstützung für inklusiven Unterricht erhalten. An weiterführenden Schulen soll nur dann Gemeinsames Lernen stattfinden, wenn eindeutige Qualitätsstandards umfassend erfüllt sind. Damit Lehrkräfte sich auf guten Unterricht konzentrieren können, haben wir sie in den vergangenen fünf Jahren mit Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten entlastet, Lehrpläne zur Stärkung der Fachlichkeit überarbeitet und die Finanzierung der Schulsozialarbeit dauerhaft gesichert. Wir haben es geschafft, dass heute rund 10.000 Lehrkräfte mehr an den Schulen unterrichten als noch 2017. Hinzu kommen rund 3.300 pädagogische Fachkräfte. Für die Lehrämter Grundschule und Sonderpädagogik haben wir insgesamt 1.450 zusätzliche Studienplätze im Jahr geschaffen. In den kommenden fünf Jahren wollen wir erneut 10.000 zusätzliche Lehrkräfte einstellen.

SPD: Entscheidend für ein gutes Bildungsangebot ist eine gute Personalversorgung und der Einsatz von Fachkräften dort, wo sie benötigt werden. An die Schulen müssen mehr multiprofessionelle Teams. Wir werden die Ausbildungs- und Studienkapazitäten für pädagogische Berufe ausbauen, damit dieses Personal schnellstmöglich zur Verfügung steht.

FDP: Wir bieten den Förderschulen die Chance zur Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Unterstützung. Dabei wollen wir regionale Netzwerke unterstützen, zu denen neben den Förderschulen und Regelschulen auch die kommunalen Einrichtungen und Unterstützungsleistungen wie Kindergärten, Familienzentren, das Jugendamt, die Frühförderung, Schulpsychologen oder auch die Schulsozialarbeit gehören. Wir wollen sicherstellen, dass alle Schülerinnen und Schüler bestmöglich individuell unterstützt werden. Beide Systeme, das Gemeinsame Lernen an unseren Regelschulen ebenso wie unsere hochprofessionellen Förderschulen, wollen wir dazu gleichberechtigt mit ausreichendem Personal, Sachausstattung und Qualitätsstandards für inklusive Bildung stärken. Neben dem kontinuierlichen weiteren Stellenausbau wollen wir auch mehr Sonderpädagoginnen und - pädagogen ausbilden und Wechselmöglichkeiten zwischen der Förderschule und dem gemeinsamen Lernen in beide Richtungen verbessern. Unser Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestmöglich auf ein selbstbestimmtes Leben vorzubereiten.

GRÜNE:

• Eine verlässliche Personalausstattung ist zentral. Die „Zauberformel“ der Landesregierung 25-3-1,5 (25 Schüler*innen davon max. 3 mit Förderbedarf und 1,5 Stellen) wurde entzaubert und ist in der Realität nie angekommen. Die Lerngruppengrößen müssen verlässlich begrenzt werden. • Wir wollen ein systematisches Fortbildungsmanagement für alle am Schulleben Beteiligten mit ausreichenden zeitlichen und personellen Ressourcen. Die bisherigen sporadischen und nicht aufeinander aufbauenden Fortbildungen haben nicht dazu geführt, dass Lehrkräfte u.a. sich ausreichend vorbereitet fühlen. Es muss ein Vernetzung der Schulen im Gemeinsamen Lernen und Förderschulen geben, unterstützt mit Ressourcen, um voneinander und miteinander zu lernen, um Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützen zu können. Dazu gehören auch Beratungen, Coachings und Hospitationen. • Therapiemöglichkeiten müssen an Schulen des Gemeinsamen Lernens verankert werden, damit Familien nicht nach der Schule noch Praxen aufsuchen müssen.

Frage 3: Welchen Zweck soll das AO-SF Verfahren erfüllen und wie führen Sie das AO-SF Verfahren zurück von einem Mittel der Stellenverteilung zu einem Mittel der Förderplanung, oder wie verhindern Sie grundsätzlich eine Etikettierung der SuS?

CDU: Wir verstehen Chancengleichheit als Chancengerechtigkeit. Daher bieten wir individuelle Entfaltungsmöglichkeiten, um allen Kindern Teilhabe zu ermöglichen. Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung wird dazu festgelegt, ob eine Förderung zielgleich oder zieldifferent erfolgt. Während bei zielgleicher Förderung grundsätzlich das Ziel ist, die Lernenden mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung nach den Vorgaben der allgemeinen Schule zu unterrichten und damit Bildungsabschlüsse ebendieser anzustreben, werden die Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen und im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung zieldifferent unterrichtet, d.h. zu eigenen Abschlüssen geführt. Indem die Klassenkonferenz auf Grundlage eines individuellen Förderplans jährlich über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung entscheidet, stellen wir sicher, dass jedes Kind entsprechend seinen Begabungen, Fähigkeiten und Bedürfnisse bestmöglich gefördert und gefordert wird.

SPD: Das derzeitige AO-SF-Verfahren ist in der Tat problematisch, denn wenn bei einem Kind ein besonderer Förderbedarf attestiert wird, haftet ihm ein Etikett an. Wir werden dieses AO-SF-Verfahren in Rücksprache mit allen Betroffenen evaluieren. Dieses Etikettierungsdilemma ist nur zu überwinden, wenn die Ressourcen an die Schule gekoppelt werden und nicht mehr ans einzelne Kind. Natürlich setzt das voraus, dass die Ressourcen dann in hinreichendem Ausmaß vorhanden sind.

FDP: Eine individuelle Förderung für alle Schülerinnen und Schüler benötigt vor allem eine sehr gute Ausstattung mit dem notwendigen Personal. Die eklatanten Versäumnisse der rot- grünen Vorgängerregierung bei der Ressourcenplanung haben wir angepackt, Ressourcen gebündelt und Studienplätze und-orte für Sonderpädagogik neu geschaffen. Trotzdem

müssen wir weiterhin Ressourcen so steuern, dass sie dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Das AO-SF Verfahren bietet hierzu eine Möglichkeit. Wir wollen es jedoch in seiner Form einfacher, unbürokratischer und treffsicherer machen.

GRÜNE: Wir müssen das Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma durchbrechen. Die enorm gestiegenen Zahlen der Kinder mit geistiger Behinderung zeigen: Schulen sehen keine andere Möglichkeit an Ressourcen zu kommen, als eben solche Förderbedarfe festzustellen. Die Ressourcensteuerung muss das überwinden. Es wichtig, den Schulen umfängliche diagnostische Instrumente zu Verfügung zu stellen. Die Wirksamkeit der Lernförderung muss regelmäßig geprüft werden. (s. weiter auch Antworten zur Frage 2)

Frage 4: Welche Rahmenbedingungen und Qualitätskriterien schaffen Sie für Schulbegleitung als Baustein Multiprofessionellen Teams in Schule für mehr Verlässlichkeit für alle Beteiligten und bessere Arbeitsbedingungen der Schulbegleiter?

CDU: Wir haben uns bewusst für intensive zusätzliche Investitionen in die Inklusion an den Schulen entschieden. Mit der von uns geschaffenen Inklusionspauschale in Höhe von 60 Millionen Euro pro Schuljahr können die kommunalen Schulträger das gemeinsame Lernen an den Schulen über die rechtlich im Sozialgesetzbuch verankerte Schulbegleitung hinaus zusätzlich durch den Einsatz nicht-lehrenden Personals unterstützen. Inklusion findet dort statt, wo ein pädagogisches Konzept nachgewiesen, entsprechend ausgebildetes Personal vorhanden, kontinuierlich fortgebildet wird und dort, wo räumliche Voraussetzungen gegeben sind. Zur langfristigen Qualitätssicherung wollen wir multiprofessionelle Teams nicht nur an Schulen, sondern auch in verantwortlichen Expertengremien, bei denen die Hochschulen wiederum eine besondere Bedeutung einnehmen, um dauerhaft noch mehr Verlässlichkeit für alle Beteiligten zu garantieren.

SPD: Die Schulbegleitung ist ein wichtiges Instrument für mehr Teilhabe. Zwischen Schulbegleiter:innen und den betreuten Schüler:innen und ihren Familien besteht oft ein enges Vertrauensverhältnis. Die Schulbegleitung ist aber in den Sozialgesetzbüchern des Bundes geregelt, wodurch das Land derzeit keine Möglichkeit hat, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern. Wir setzen uns aber dafür ein, dass Anspruch, Umfang und auch Qualifikation der Begleiterinnen und Begleiter endlich konkreter definiert werden. Hierzu werden wir in den Dialog mit anderen Landesregierungen und der Bundesregierung treten. Grundsätzlich werden wir die Verantwortungs- und Finanzverflechtungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bildungsbereich evaluieren und wollen sie neu definieren.

FDP: Wir werden das gemeinsame Lernen durch zusätzliches Fachpersonal unterschiedlicher Professionen, durch eine qualitativ und quantitativ weiterentwickelte Schulbegleitung und durch zusätzliche Fortbildungsformate nachhaltig unterstützen und Schritt für Schritt bedarfsgerecht ausbauen.

GRÜNE:

• Inklusionsassistenzen sollen in den Schulen als Baustein eines verlässlichen Unterstützungssystems fest verankert werden. Systematische Qualifikation und ein entsprechendes Berufsbild verbessern auch die Arbeitsbedingungen und Qualität. • Kettenverträge mit unbeschäftigten Zeiten im Sommer sind unanständig, eine gerechte Bezahlung und die Einbindung in das schulische Team inklusive Fortbildungsangeboten muss gewährleistet werden.

Frage 5: Wie sichern und schaffen Sie Ferienförder- und Betreuungsangebote (ganztägig) für SuS mit allen Förderbedarfen und Assistenzhilfen sowohl an Förderschulen und im gemeinsamen Lernen, auch an Schulen mit gebundenem Ganztag?

CDU: Wir wollen ein möglichst inklusives flächendeckendes Angebot an Ferienbetreuungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sicherstellen. Dazu werden wir eine Sonderförderung „Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche“ auflegen, um jungen Menschen bewusst wieder mehr Freiräume für Gemeinschaftserlebnisse zu ermöglichen. Im Rahmen des Programms „Ankommen und Aufholen nach Corona“ wird das im vergangenen Schuljahr gestartete OGS-Helferprogramm für Grund- und Förderschulen fortgesetzt und weiterentwickelt. Für das laufende Schuljahr werden und wurden rund 60 Millionen Euro bereitgestellt, mit denen wir viele helfende Hände für zusätzliche Angebote im Ganztag ermöglichen. Wir sehen daneben Fachkräfte aus anderen pädagogischen Berufsgruppen bzw. Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister als wichtigen Bestandteil multiprofessioneller Teams an und ermöglichen, dass diese auch im Ganztagsbereich eingesetzt werden können, um allen Kindern vielfältige Betreuungsangebote anzubieten.

SPD: Auch hier hat das Land derzeit keine unmittelbare Handlungsmöglichkeit, da sich diese Themen dem Landesrecht entziehen. Auch das wollen wir ändern.

FDP: Wir wollen die außerschulischen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit weiter stärken. Alle Kinder und Jugendliche sollen flächendeckend Zugang zu den vielfältigen Möglichkeiten der Bildung erhalten und allgemeine, soziale, kulturelle und persönliche Kompetenzen erwerben können. Mentoring-Programme sollen eine weitere wertvolle Unterstützung für Kinder und Jugendliche sein und ihnen Perspektiven für die Zukunft aufzeigen. Eltern werden durch die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zudem entlastet. Mit dem Programm „Ankommen und Aufholen“ ermöglichen wir individuelle Förderangebote und die Einstellung von zusätzlichem Personal an Schulen. Wir fördern zudem die Kooperationen mit außerschulischen Partnern. Die wichtigen Träger der Jugendhilfe sind vor Ort gefragt, passende Angebote für Kinder und Jugendliche mit verschiedenen Bedarfen zu machen. Wir wollen Ferienfreizeiten, Bildungsprogramme in den Schulferien sowie Mitgliedschaften in gemeinnützigen Vereinen finanziell stärker fördern und unterstützen.

GRÜNE: Wir wollen eine Öffnung und Vernetzung der Schulen in den Sozialraum mit Beratungsstellen, Familienhilfen z.B. in Familienzentren/Familiengrundschulzentren. In

diesem Rahmen können dann Angebote an der Schnittstelle Jugendhilfe / Schule bereitgestellt werden.

Frage 6: Wie kompensieren Sie die vielen coronabedingten Unterrichtsausfälle und die allgemeinen Kürzungen der Stundentafel speziell an Förderschulen?

CDU: Wir berücksichtigen die negativen Folgen der Corona-Pandemie und unterstützen alle am Schulleben Beteiligten. Dazu haben wir im Rahmen des Programms „Ankommen und Aufholen nach Corona“ das Helferprogramm für Grund- und Förderschulen fortgesetzt und ausgebaut: Mit zusätzlich rund 60 Millionen Euro im Schuljahr 2021/22 können wir damit eine zupackende und willkommene Unterstützung gerade für unsere Förderschulen bieten. So ermöglichen wir viele helfende Hände, die einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung pandemiebedingter Herausforderungen leisten.

SPD: Um die entstandenen Defizite aufzuarbeiten, muss Unterricht wieder im gewohnten Umfang und mit vollem Personaleinsatz stattfinden können. Wir werden eine Personaloffensive starten, um mehr Personal auszubilden und ins Schulsystem zu bringen. Wir müssen mehr Quereinsteiger:innen an die Schulen holen und das pädagogische Personal beispielsweise durch das Alltagshelferprogramm und die Schulverwaltungsassistenz entlasten. Entscheidend ist, dass alle Professionen der Arbeit nachgehen, die sie am besten beherrschen. Hiervon profitieren unsere Kinder am meisten.

FDP: Um die Folgen der Pandemie so gut wie möglich aufzuarbeiten und auszugleichen haben wir in Regierungsverantwortung den Schulen im Rahmen des Programmes „Ankommen und Aufholen“ mit Unterstützung des Bundes insgesamt 430 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es enthält die Bausteine „Extra-Zeit“, „Extra-Geld“ und „Extra-Personal“ und „Extra-Blick“. Mit dem Baustein „Extra-Zeit“ werden außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote gefördert. Zielgruppengerecht bietet das Programm eine Bandbreite von Fördermöglichkeiten zum Abbau von Lernrückständen für Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Bedarfen. Im Paket enthalten sind sowohl Gruppenangebote, als auch individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld und Angebote für die Vorbereitung auf Abschlussprüfungen. Den dabei eingeschlagenen Weg, Bildungsgutscheine einzusetzen und damit schrittweise von der objekt- zur subjektbezogenen Finanzierung im Schulbereich zu kommen, wollen wir fortsetzen und weiterentwickeln.

GRÜNE:
• kleinere Lerngruppen, mehr Lernräume, systematische Unterstützung durch Lehramtsstudierende, verbindliche Mitarbeit als Lernbegleiterinnen. • Nicht verausgabte Mittel den Schulen zur Verfügung stellen, damit sie multiprofessionelles Personal, wie z.B. Künstlerinnen, Handwerkerinnen und Erzieherinnen, stellen können. • Mentoringprogramme wie „Balu und Du“ oder „Rock your life“ flächendeckend ausbauen. Bei „Balu und Du“ verpflichten sich beispielsweise Studierende, ein Jahre lang ein Kind zu begleiten. Ältere Schüler*innen werden dabei qualifiziert, jüngere

Schüler*innen zu begleiten. Das könnten Schulen mit Oberstufe als reguläres Kursangebot aufnehmen. • Mehr Freiheit für die Schulen, Projekttage o.ä. zu veranstalten, die kooperatives und soziales Lernen unterstützen.

Frage 7: Wie sichern Sie die angemessene Fortbildung des Lehrpersonals sowie die Bewusstseinsbildung für Inklusion von allen an Schule Beteiligten?

CDU: Den Grund- und weiterführenden Schulen des Gemeinsamen Lernens ermöglichen wir zur Weiterentwicklung der Qualität des Gemeinsamen Lernens auch im laufenden Schuljahr, ihr Fortbildungsbudget sowie die ihnen bereitstehenden Pädagogischen Tage zur Unterstützung inklusiver Schulentwicklungsprozesse zu nutzen. Zusätzlich haben wir dafür gesorgt, dass die Qualitäts- und Unterstützungsagentur für das neue Schuljahr weitere schulformspezifische Unterstützungsmaterialien für das Gemeinsamen Lernen bereitstellt. Die in den weiterführenden Schulen geltenden Qualitätskriterien haben wir mit Wirkung zum laufenden Schuljahr auf die Grundschulen des Gemeinsamen Lernens übertragen, sodass eine kontinuierliche Fortbildung als eindeutiges Qualitätsstandard umfassend erfüllt sein muss.
Fachkräften aus anderen pädagogischen Berufen bzw. Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern in Multiprofessionellen Teams ermöglichen wir dabei grundsätzlich ebenfalls eine Teilnahme an Fortbildungen, um nicht nur das Lehrpersonal hinsichtlich Inklusion ausreichend zu sensibilisieren.

SPD: Gerade aus konservativen Kreisen gibt es nach wie vor Widerstände dagegen, Inklusion auch in Ausbildung und Studium mehr hervorzuheben. Wir halten dies aber für zwingend erforderlich und werden uns weiter dafür einsetzen. Wir werden uns für mehr Fort- und Weiterbildungsangebote für das Bestandspersonal einsetzen. Es muss auch klar sein, dass Fortbildungszeit Arbeitszeit ist.

FDP: Wir setzen uns dafür ein, dass Fortbildungen in einem jährlichen Stundenrahmen für Lehrkräfte verpflichtend gemacht werden. Dabei muss die Lehrkräftefortbildung den fachlichen Anforderungen in den einzelnen Unterrichtsfächern genügen. Der Fokus soll aber auch auf überfachlichen Themen liegen, die im Alltag der jeweiligen Schule und Lehrkräfte von besonderer Bedeutung sind. Dazu gehört neben den Querschnittsthemen Digitalisierung und Integration selbstverständlich auch die Inklusion. Das Fortbildungsangebot soll landesweit einheitlich gesteuert und auskömmlich finanziert werden. Auch den Bereich der Diagnostik, zum Beispiel von Legasthenie und Dyskalkulie, wollen wir im Fortbildungsangebot ausbauen.

GRÜNE: Wir wollen ein systematisches Fortbildungsmanagement für alle am Schulleben Beteiligten mit ausreichenden zeitlichen und personellen Ressourcen. Die bisherigen sporadischen und nicht aufeinander aufbauenden Fortbildungen haben nicht dazu geführt, dass Lehrkräfte u.a. sich ausreichend auf Inklusion vorbereitet fühlen.

Frage 8: Wie wird gesichert, dass SuS mit Förderbedarf auch ihre Potenziale voll ausschöpfen können und müssen? Bislang werden nur die Alltagskompetenzen gefördert.

CDU: Grundsätzlich wollen wir eine höhere Durchlässigkeit zwischen allen Schulformen unseres Schulsystems fördern. Hierzu werden wir eine Neuregelung der Übergänge zwischen den Schulformen prüfen. Insbesondere die sonderpädagogische Förderung an Gymnasien soll dabei in der Regel zielgleich erfolgen, sodass Lernende mit sonderpädagogischer Unterstützung nach den Vorgaben der allgemeinen Schule unterrichtet werden und Bildungsabschlüsse ebendieser anstreben. Um dabei eine möglichst individuelle Förderung zu garantieren, steht als unterstützende Maßnahme beispielhaft unsere Inklusionsformel 25 – 3 – 1,5: 25 Schülerinnen und Schüler pro Eingangsklasse, davon durchschnittlich drei mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Hier haben wir in den vergangenen Jahren erfolgreich daran gearbeitet, pro Klasse eine weitere halbe zusätzliche Stelle zur Verfügung zu stellen. Denn wir sind überzeugt: Ohne fachliche Expertise in den Klassen können wir den Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf nicht gerecht werden, ihre Potenziale vollständig auszuschöpfen.

SPD: Wie schon in Antwort 6 ausgeführt, ist entscheidend, dass das pädagogische Personal sich voll und ganz auf die Arbeit konzentrieren kann, für das es ausgebildet ist. In enger Abstimmung mit Betroffenen, mit Fachverbänden und der Wissenschaft sollten wir aber auch die curricularen Vorgaben und Kompetenzziele für Schüler:innen mit Förderbedarf evaluieren.

FDP: Wir sind davon überzeugt, dass in allen Kindern und Jugendlichen Talente stecken. Über alle Schulformen hinweg wollen wir den Rahmen schaffen, diese Talente auch bestmöglich zu fördern. Unser Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestmöglich auf ein selbstbestimmtes Leben vorzubereiten. Dazu sollen sie ihre Potenziale mithilfe individueller Förderung voll ausschöpfen können.

GRÜNE: Inklusion meint gerade, dass alle Kinder und Jugendliche ernstgenommen werden und Gelegenheiten erhalten, ihre Potentiale ganzheitlich zu entwickeln, soziale, emotionale und kognitive Potenziale. Alle Kinder haben unabhängig von Beeinträchtigung oder Handicaps ein Recht auf Bildung, das umfänglich gewährleistet werden muss.