NRW, 27.04.2021
Fragen antworten vk ministerin gebauer am 14.04.2021 2021 04 27 v03b
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund Mobil: 0157-36583728 Email: vorstand@lek-nrw.de Homepage: www.lek-nrw.de Informationsstand: 27.04.2021
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Fragen/Antworten aus der LEK VK mit Frau Ministerin Gebauer vom 14.04.´21 Wir haben die Fragen nach Themen gruppiert und ähnliche Fragen zusammengefasst. Die Antworten sind farblich sortiert:
grün sind unsere Kommentare, blau Hinweise des MSB, rot Verordnungen oder Gesetze
Inhalt Kommunikation ……………………………………………………………………………………………………………………… 2 Testpflicht ……………………………………………………………………………………………………………………………… 3 Wirksamkeit der Test: Anzahl und Zeit ……………………………………………………………………………………… 3 Kindgerechte Testverfahren …………………………………………………………………………………………………….. 4 Testkapazitäten ……………………………………………………………………………………………………………………… 5 Test nicht in der Schule, sondern zu Hause - nur in Ausnahmen …………………………………………………… 5 Stigmatisierung durch Tests und Hilfsangebote ………………………………………………………………………….. 6 Durchführung der Tests und Haftung ………………………………………………………………………………………… 6 Unterricht für Testverweigerer/Aussetzung Präsenzpflicht …………………………………………………………. 7 Präsenzangebot ……………………………………………………………………………………………………………………… 8 Präsenzpflicht ………………………………………………………………………………………………………………………… 8 Befreiung vulnerabler Gruppen………………………………………………………………………………………………… 9 Masken ……………………………………………………………………………………………………………………………….. 11 ZP10 und Abschlussprüfungen ……………………………………………………………………………………………….. 12 Abitur ………………………………………………………………………………………………………………………………….. 13 Klassenarbeiten/Tests/Versetzung …………………………………………………………………………………………. 14 Versetzungen ……………………………………………………………………………………………………………………….. 15 Impfung ………………………………………………………………………………………………………………………………. 16 Wechselunterricht ………………………………………………………………………………………………………………… 17 Förderkonzepte/Lernlücken …………………………………………………………………………………………………… 18 Distanzunterricht/Ausbau Digitalisierung ………………………………………………………………………………… 19 OGS …………………………………………………………………………………………………………………………………….. 20 Integrationskräfte/Familienhilfe …………………………………………………………………………………………….. 20 Luftfilter ………………………………………………………………………………………………………………………………. 21 Corona-Warn-App ………………………………………………………………………………………………………………… 22 Pandemiekonzept …………………………………………………………………………………………………………………. 22
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Kommunikation Warum werden Änderungen immer erst so kurzfristig den Schulen mitgeteilt und wieso fehlt eine langfristige Strategie trotz Prognosen der Wissenschaft? Warum ist nach 1 Jahr Corona kein Stufenplan entwickelt, der als Rahmen dient und anhand dessen man mehr als die nächste Woche und auch nicht erst ab dem Wochenende planen kann. In diesem Rahmen muss man sich auch nicht von einem Inzidenzwert überraschen lassen, sondern handelt auf dieser Basis vorher vereinbarte Abläufe. Die Änderungen richten sich nach den Vorgaben der Bundesregierung zur Pandemiebekämpfung und müssen tags darauf in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW angepasst werden. Obwohl Schule Ländersache ist, versucht man in Hinblick auf zentrale Prüfungen einheitliche Vorgaben zu finden, die aber in den Ländern nicht einheitlich umgesetzt werden. Bevor die Maßnahmen im Land veröffentlicht werden, kommt es zu Beratungen mit den anerkannten Verbänden. Im Anschluss entscheidet dann das Landeskabinett- jedoch oftmals nicht das, was die Verbände sich wünschen. Diese Abstimmung verzögert die Bekanntgabe. Bisher wurde auf Sicht gefahren, weil es zu wenig Maßnahmen bzw. Konzepte gab, die Angebote in Schulen unabhängig von Inzidenzzahlen ermöglicht hätten.
Warum dauert es so lange, bis die Schulen die offiziellen Stellungnahmen bekommen? Eltern wissen über die Medien viel früher Bescheid. Schulleitungen können erst planen, wenn sie das offizielle Schreiben haben. Es geht viel Zeit verloren, weil Weiterleitungen über die Bezirksregierungen (BezReg), Verwaltung und/oder Verbände gehen. Hinzu kommt eine fehlende Vernetzung mit Schulen und Eltern. Es gibt in NRW keinen Mailverteiler wie z.B. in RLP, der per Mausklick alle Eltern in der Schule erreicht.
Die stetigen Änderungen sind schwer zu überschauen und lassen oft einen großen Interpretationsraum. Warum gibt es keine übersichtliche Fassung in leichter Sprache? Bisher fehlt eine so genannte Beschlussrolle und damit die Übersicht, was ist noch aktuell ist oder sich verändert hat. Diese wurde mehrfach von den Verbänden gefordert. Der Suchbegriff FAQ auf der Seite des Schulministeriums führt nicht immer zu den Antworten auf die Fragen der Eltern und unter der Schlagwortsuche lässt sich nicht wirklich etwas finden. Die Schulmails sind oft zu lang und komplex, teilweise auch unpräzise durch „Kann“- Regelungen, sodass selbst viele Lehrkräfte Rückfragen stellen und verunsichert sind.
Warum fragt das MSB nicht alle Eltern mittels Schulmail?
Bitte machen Sie eine Umfrage bezüglich der Sorgen und Nöte der Eltern.
Individuelle Lösungen wären super. Aber ist das gewünscht?
Da das Ministerium in der Regel nicht die Eltern, sondern die Schulleitungen befragt, führen
die LEK NRW und andere Verbände regelmäßig eigene Befragungen durch. Je mehr Eltern
teilnehmen, desto eher werden wir hoffentlich Gehör finden.
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Testpflicht Wirksamkeit der Test: Anzahl und Zeit Es ist bekannt, dass eine Schnellteststrategie nur bei niedrigen Inzidenzen wirksam ist. Wissenschaftler (heute z.B. Prof. Dr. Christian Drosten) betonen, dass Selbsttests in der Regel erst zu spät anschlagen (wenn man schon 3 Tage infektiös ist) und nur einen Bruchteil der Infizierten herausfiltern. Wieso gibt es dann keine umfassende Regelung zur Clusterquarantäne bei positiven Befunden? Und wie kann es sein, dass Tests 48h gültig sein sollen? Wieso wird dann nur alle 2 Tage getestet? Warum nicht täglich und bevor die Schule betreten wird? Das Schulministerium bezieht sich auf die einheitlichen Regelungen des MAGS. Die jeweils aktuellen Verordnungen finden sich auf folgender Seite: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw Durchaus macht eine Rasterfandung nach Infektionen Sinn. Jedoch ist die Fehlerquote bei anlasslosen Schnelltests hoch. Daher wünschen wir uns nicht nur andere Testarten und tendieren zu kindergerechten PCR Lolli-Tests für alle SuS. Die Häufigkeit sollte unserer Meinung nach vom Geschehen vor Ort abhängig gemacht werden. Bei lokal hohen Inzidenzen müssten die Schulen die Möglichkeiten bekommen, täglich zu testen. Gibt es keinerlei Infektionen mehr vor Ort, sollte ein stichprobenartiger Test einmal die Woche möglich sein. 210416_coronaschvo_ab_19.04.2021_lesefassung.pdf: §4 (4) Soweit in dieser Verordnung als Voraussetzung für die Nutzung oder die Zulassung eines Angebotes das Vorliegen eines Schnelltests oder Selbsttests erforderlich ist, muss es sich um ein in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testbestätigung ist bei der Inanspruchnahme des Angebotes zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen. Ist ein tagesaktueller Test erforderlich, darf die Testvornahme bei der Inanspruchnahme des Angebotes höchstens 24 Stunden zurückliegen; bei alle zwei Tagen vorgeschriebenen Testungen darf die Testvornahme höchstens 48 Stunden zurückliegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Haben Selbsttests nur eine Aussagekraft für max. 6 Stunden? Wenn ein Test nicht auswertbar/ungültig ist, verbleibt die Schülerin/der Schüler trotzdem im Präsenzunterricht, auch wenn so kein negatives Ergebnis vorliegt? Das Ergebnis der Test kann nur wenige Minuten abgelesen werden. Für falsch durchgeführte Tests, die dann meist positiv anschlagen, gibt es noch keine klare Regelung. Derzeit fehlen den Schulen Ersatztests. Deshalb ist davon auszugehen, dass die SuS dann nach Hause geschickt werden und dort einen PCR Test machen lassen müssen.
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Kindgerechte Testverfahren
Wieso benutzen Sie das wertvolle Screening-Instrument der Schnelltests als unzuverlässigen
Türöffner für Präsenzunterricht bei hohen Inzidenzen anstatt es im Kontext eines Public
Health Screenings als zusätzliches Mittel zum Senken der Inzidenz zu verwenden - so wie die
Wissenschaftler und Initiativen der Schnelltests dies ausdrücklich darstellen? Warum
bekommen die Grundschulen so komplizierte Tests. die mit den (zumindest kleinen) Kindern
in einer angemessenen Zeit nicht durchführbar sind? Warum sind die Test-Kits, die an
Schulen geliefert werden, noch vorzubereiten? Warum setzt man nicht Lolli-Tests (PCR-
Pooltestungen) ein? Sie haben Vorteile beim Datenschutz; verhindern Beschämung; sind
einfacher zu handhaben; haben eine höhere Sensitivität und sind kostengünstiger. Sofern sie
mindestens 2x (besser 3x) wöchentlich durchgeführt werden und alle daran teilnehmen,
geben sie eine hohe Sicherheit? Warum werden an Förderschulen keine Lolli-Tests
angeboten? Unsere Kinder sind kognitiv genauso wie Kita Kinder und leiden unter den Tests.
Die aktuelle Schulmail kündigt an, dass man für Grund- und Förderschulen kindgerechtere
Tests beschaffen wird. Die Vorbereitungen dazu in den Laboren laufen. Gestartet wird
voraussichtlich im Mai. Wir fordern für alle SuS kindgerechte, aber auch
datenschutzkonforme Tests mit geringer Fehlerquote, die psychische Belastungen
vermeiden.
Bereits in der SchulMail vom 15. März habe ich Sie ausführlich über den Einsatz von
Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen informiert. Diese
Hinweise gelten nunmehr auch für die Grundschule und die Förderschulen.
Vor dem Hintergrund mehrfacher Nachfragen ist mir der Hinweis wichtig, dass der nun zur
Verfügung stehende Test (Siemens-Healthcare) in der gesamten Landesverwaltung zum
Einsatz kommt. Mit Rücksicht auf die Beschaffungsmenge, die Marktsituation sowie den
großen Zeitdruck, mit dem das notwendige Vergabeverfahren durchgeführt werden musste,
konnte nur für dieses Testverfahren der Zuschlag erteilt werden, ohne dass eine
Auswahlmöglichkeit bestand. Das Ministerium wird aber bei den weiteren
Beschaffungsvorgängen im Rahmen des Möglichen darauf achten, dass Testverfahren zum
Zuge kommen, die in besonderer Weise alters- und kindgerecht durchgeführt werden
können. Dabei wird auch an alternativen Testverfahren insbesondere für die Grund- und
Förderschulen gearbeitet.
In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig, Sie schon jetzt darauf hinzuweisen, dass für
Grund- und Förderschulen im Zusammenhang mit diesen alternativen Testverfahren
voraussichtlich ein Wechselmodell mit geteilten Klassen und einen täglichen Wechsel von
Präsenz- und Distanzunterricht erforderlich ist. Dieses Modell ist bereits jetzt das am
häufigsten praktizierte.
[14.04.2021] Schulbetrieb im Wechselunterricht ab Montag, 19. April 2021 //
Coronaselbsttests an Schulen - Testpflicht | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)
Link zum Schulmail-Archiv beim Ministerium für Schule und Bildung in NRW:
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-
2021
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Testkapazitäten Wieso müssen Schulen auf Tests warten (die nicht kommen), wenn gleichzeitig das in der Stadt ansässige Bürgertestzentrum massenhaft freie Testkapazitäten hat und diese auch anbietet? Es zeigt sich, dass an vielen Schulen nicht ausreichend Tests vorhanden sind, insbesondere dann, wenn es zur falschen Handhabung gekommen ist, aber auch dort, wo Test mit nach Hause gegeben werden müssten, weil SuS die Tests nicht selbstständig durchführen können. Es ist für uns weder zumutbar, dass Eltern diese Tests dann selbst finanzieren oder mit ihren Kindern, die unter Umständen eine Behinderung haben, zu einem Testzentrum müssen. Wir fordern, dass es zentrale kommunale Stellen geben muss, bei denen im Falle eines Engpasses Schulen Tests erhalten können. Dies wurde bislang vom Land abgelehnt. Frau Gebauer hat darauf verwiesen: Hierzu müssen weitere Abstimmungen mit den kommunalen Spitzenverbänden vorgenommen werden. Man möchte kurzfristig auch einen Austausch unter den Schulen ermöglichen.
Test nicht in der Schule, sondern zu Hause - nur in Ausnahmen Warum können die Selbsttests für Schüler, insbesondere 1. und 2. Klasse nicht auch zu Hause durchgeführt werden vgl. Niedersachsen? Laut Frau Ministerin Gebauer hat der erste Testdurchlauf vor den Ferien gezeigt, dass rund 20 % der SuS bzw. ihre Eltern den Test verweigert haben. Aufgrund dessen geht man davon aus, dass viele Eltern ihre Kinder nicht testen lassen würden. Entsprechende Ergebnisse hatten Versuche in Sachsen und anderen Bundesländern. Da man die Gesundheit aller SuS im Blick haben muss, kann eine Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit einem glaubhaft negativen Test erfolgen. Es fehlen Verfahren, die eine Nachweisbarkeit auch zuhause ermöglichen würden. Ein allgemeines Vertrauen wird nicht geschenkt, weil zu viele Personen sich den Tests verweigern und damit die Sicherheit anderer gefährden. Wir bedauern das und hoffen, dass es zeitnah alternative Testverfahren gibt, zu denen die Bevölkerung mehr Vertrauen hat, und eine breite Akzeptanz entsteht.
Welche Rechtswirkung hat bei Förderkindern die Versicherung der Eltern, den Test zu Hause durchgeführt zu haben? Bisher gibt es keine rechtlichen Konsequenzen. Eltern müssen schriftlich versichern, dass sie die Tests durchführen. Problematisch ist, dass viele Schulen auch in diesen Fällen an der Glaubwürdigkeit der Eltern zweifeln und eine externe Testung verlangen. Dieses Recht haben Schulleitungen aber nicht, weil die glaubwürdige Versicherung ausreichend ist.
Warum wird es Arbeitgebern ermöglicht, die Tests für ihre Mitarbeiter auf freiwilliger Basis anzubieten, während wir Eltern in unserer Verantwortung in der Entscheidung, ob, wie und wo getestet werden soll, ausgehebelt werden? Arbeitgeber müssen Ihren Mitarbeiter*innen zweimal wöchentlich Tests anbieten. Es gibt aber keine Pflichtteilnahme. https://www.gesetze-im-internet.de/corona-arbschv/BJNR602200021.html
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Stigmatisierung durch Tests und Hilfsangebote Warum testen im Klassenverband? Stichwort Stigmatisierung und ggf. Quarantäne aller Schüler bei pos. Ergebnis. Soll es psychologische Begleitung im Falle positiver Tests geben? Die Stigmatisierung soll vermieden werden. Schulen haben pädagogische Hinweise erhalten, wie Stigmatisierung verhindert werden kann. Auch in dieser Hinsicht halten wir es dringlich für geboten, andere Testverfahren zu ermöglichen. https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Pa%CC%88dagogisch e%20Hinweise%20Selbsttests.pdf Begleitung der Schülerinnen und Schüler Schülerinnen und Schüler, die positiv getestet werden, sollen nach einer Positivtestung verständnisvoll begleitet werden. Wenn die Schule für eine Wartezeit bis zur Abholung durch Eltern geschützte Räume vorgesehen hat, ist für eine sensible Betreuung Sorge zu tragen. Werden ältere Schülerinnen und Schüler selbstständig nach Hause entlassen, muss sichergestellt sein, dass sie dort über einen Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin verfügen. Sinnvoll ist es darüber hinaus, allen am Schulleben Beteiligten frühzeitig zu signalisieren, dass die Schule jederzeit „ein offenes Ohr“ für Anliegen, Sorgen und Fragen im Zusammenhang mit den Testungen hat. Hierfür kann es hilfreich sein, einen Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin mit Kontaktdaten zu benennen. Weitere Hilfen finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/themen/familie-bildung/schulpsychologische- unterstuetzung
Durchführung der Tests und Haftung Allgemeine Hinweise dazu finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Wer haftet für eventuelle Schäden, welche entstehen können (Nasenbluten z.B.)? Eltern von Integrativkindern sehen die Gefahr von Verletzungen durch den Selbsttest. Wer trägt die Verantwortung? Alle Schüler*innen sind über die NRW Unfallkasse versichert, wie im Regelkrankenfall. Die Verantwortung trägt die Schulleitung.
Ich hätte gern das Sicherheitsdatenblatt der Schnelltests der Firma Siemens: Das ist zu finden auf der Seite des MSB. Die Firma Siemens bietet eine Hotline an CLINITEST® Rapid COVID-19 Self-Test (siemens-healthineers.com)
Personal – wer begleitet oder prüft die Tests? Frau Ministerin Gebauer erläutert, dass die Lehrkräfte die Tests beaufsichtigen und die Schüler*innen diese selbst durchführen müssen.
Ist Unterstützung durch med. geschulte Eltern möglich? Falls ja: wie ist der Versicherungsschutz und mögl. Verdienstausfälle zu regeln? Nein, ist aufgrund der Coronabetreuungsverordnung ist das zur Zeit an Schulen nicht möglich. Eltern dürfen nicht das Gelände betreten.
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Ist eine gleiche Testfrequenz an allen Standorten überhaupt sinnvoll: Hotspot oder niedrige Inzidenz? KEINE ANTWORT. Unserer Meinung nach wäre das ein Schlüssel. Die lokalen Gesundheitsämter könnten mit den Schulleitungen festlegen, wo vielleicht Tests nur alle 14 Tage erfolgen sollten und wo - in Hotspots - jeden Tag getestet werden müsste.
B.117 greift aktuell die Population der Teenager und Kita-Kinder und deren Eltern an. Wer haftet im Todesfall hierbei? Ist nachweisbar, dass ein Kind sich in der Schule angesteckt hat, nicht beim Einkaufen, beim Spielen oder durch die Familie etc., und kommt es zu Schaden, greift die NRW Unfallkasse, wie bei allen Unfällen auf dem Schulweg oder in der Schule. Doch dürfte ein Nachweis nicht einfach sein. Es müsste der Beweis erbracht werden, dass sich zeitgleich Kinder oder Lehrkräfte in derselben Klasse aufgehalten haben, die von demselben Virusstamm infiziert waren. Wir hoffen, dass es nicht zu solchen Fällen kommen wird!
Unterricht für Testverweigerer/Aussetzung Präsenzpflicht Verstehe ich das richtig, dass Kinder, die nicht getestet werden können, oder werden sollen, nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen? Heißt das im Umkehrschluss, dass die Präsenzpflicht ausgesetzt ist? SuS, die von der Schule nach § 41 ausgeschlossen werden, weil sie keinen negativen Test haben, erhalten wie alle anderen Kinder, die nach § 41 ausgeschlossen werden, Informationen zum Unterricht. D.h., sie haben keinen unmittelbaren Anspruch auf Distanzunterricht, aber müssen mit Informationen zu Unterrichtsinhalten und Hausaufgaben versorgt werden – vergleichbar mit erkrankten Kindern – durch Mitschüler*innen oder die Schule selbst. Eine Aussetzung der Präsenzpflicht gibt es nicht. Schulen haben einen Ermessenspielraum, wie sie die Kinder weiterhin mit Unterrichtsmaterial versorgen. Kinder in Quarantäne haben einen Anspruch auf Distanzunterricht.
Wie werden die Kinder unterrichtet, die zu Hause bleiben? Haben sie dann ein Anspruch auf Distanzunterricht ähnlich wie in BW, B, HH, NS? Wie erfolgt eine Beurteilung? Die Kinder werden wie regulär erkrankte Kinder informiert. Die Beurteilung erfolgt nach gleichen Richtlinien. Schüler*innen nehmen in gesonderten Räumen an Abschlussprüfungen und Klassenarbeiten teil.
Warum gibt es Grundschulen, die die Materialien des Präsenzunterrichts den Schülern in Distanz wegen Nicht-Testung zur Verfügung stellen und andere wieder nicht? Warum haben die Kinder kein Anspruch auf Unterrichtsmaterialien? Würden die Kinder einen Anspruch haben, käme das der Aussetzung einer Präsenzpflicht gleich. Die Schulen haben aber einen Ermessenspielraum und können Vereinbarungen treffen.
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Bei Kindern, welche sich nicht testen lassen wollen und vom Unterricht ausgegrenzt werden, ist es für mich der Tatbestand der Nötigung. Wie steht die Schulministerin dazu? Eine Nötigung liegt nicht vor, die Schule zwingt das Kind nicht zum Test. Anders z.B. bei Tuberkulosetests.
Wenn alle getestet werden, warum müssen dann die AHA Regeln als doppelte Belastung für die Kinder weiterhin eingehalten werden? Tests schützen die Kinder nicht. Sie sind ein Baustein der Pandemiebekämpfung, helfen Infektionen frühzeitiger zu erkennen, noch bevor Symptome entstehen. AHA Regelungen sollen Infektionen vermeiden.
Haben Eltern, die ihre Kinder nicht testen lassen, weshalb diese nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, ein Bußgeld oder Besuch vom Jugendamt zu erwarten? Warum bekommen Eltern, die sich, ihre Kinder und die Gesellschaft schützen wollen, Bußgeldbescheide inkl. Androhung einer Erzwingungshaft? Wie passt das zum WDR-Zitat: “Es gibt Eltern, die mich flehentlich bitten, Schulen zu öffnen. Die anderen sagen, wir möchten nicht, dass unser Kind unter den jetzigen Bedingungen die Schule besucht. Wir müssen versuchen, hier eine stabile Lage für alle Beteiligten herbeizuführen.“ Frau Ministerin Gebauer hat mehrfach erklärt, dass kein Bußgeld verhängt wird, wenn die SuS sich nicht testen lassen, und die Fehlzeiten auch nicht als unentschuldigte Fehltage gezählt werden. Allerdings gibt es hierzu noch keine schriftliche Klarstellung des MSB. Lediglich die BezReg Köln hat in einem Tweet angekündigt, sich auch so verhalten zu wollen.
Präsenzangebot Sie haben immer wieder gesagt, dass die Schulen als letztes schließen! Warum sind die Schulen jetzt als erstes geschlossen wurden? Warum wird nicht ehrlich gesagt, dass die Tests nach den Osterferien immer noch nicht zur Verfügung standen? Frau Gebauer hat erklärt, dass die Lage so nicht absehbar war. Es ist zu Lieferengpässen gekommen, die das MSB nicht zu verantworten hat, aber die Folgen zu spüren bekommt. Man hat weitere Tests bestellt und will die Verteilung verbessern. Wir fordern, zentrale Verteilungszentren in den Kommunen einzurichten und die Auslieferung von dort aus zu steuern. Es muss eine Überkapazität eingeplant werden, d.h. ausreichend Tests für Fehlversuche und Testpakete, die SuS mit Nachhause gegeben werden müssen, die die Tests nicht selbstständig durchführen können.
Präsenzpflicht Vielen Eltern geht das Testen zu weit, aber manchen auch nicht weit genug - beide fordern eine Aufhebung der Präsenzpflicht wie in BW, B, HH, NS. Wäre das denkbar? Warum wird die Präsenzpflicht nicht ausgesetzt? Damit wäre allen geholfen – auch denen, die in Präsenz verbleiben, weil die Gruppen kleiner wären. Zur Zeit lehnt das MSB eine Aufhebung der Präsenzpflicht ab und verweist einerseits auf die Situation benachteiligter Kinder, andererseits auf möglichen Missbrauch und die erschreckend hohe und zunehmende Zahl häuslicher Übergriffe gegenüber Kindern.
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Wieso setzen Sie die Präsenzpflicht nicht bis zum Ende der Pandemie für alle Familien aus, um den Kindern, die Präsenz brauchen, diese in geschützten Räumen zu ermöglichen und den Kindern, deren Familien sich eine Distanzbeschulung zutrauen, den geschützten Raum im Fernunterricht zu ermöglichen? Wäre an der Schule Hybridunterricht möglich und lägen bei allen Interessenten die nötigen häuslichen Voraussetzungen wie ein eigener Arbeitsplatz und Betreuung durch die Eltern vor, sodass die Teilnahme verpflichtend gemacht werden könnte, wäre das Problem lösbar.
Wieso vertrauen Sie dabei nicht auf die Expertise der Klassenlehrer:innen und Schulleitungen, die genau wissen, für welche Kinder Präsenz in geschützten Studyhalls wichtig wäre und wie der Distanzunterricht gewährleistet werden kann? Dazu bedarf es klarer Richtlinien. Alle Verbände fordern seit Monaten, allen SuS die zuhause keine guten Arbeitsbedingungen vorfinden, Schülerlernräume mit pädagogischer Begleitung zur Verfügung zu stellen. Eine Verpflichtung für einzelne SuS, zur Schule zu kommen, wenn alle anderen im Distanzunterricht sind, gibt es nicht. Die Beurteilung müsste nach Kriterien erfolgen, die weder bevorteilen noch benachteiligen.
Warum wird immer nur von Schulen gesprochen, wo Distanzunterricht schlecht läuft? Ein Problem der Medien! Gute Beispiele lassen sich schlechter verkaufen! Es gibt zahlreiche gute Beispiele, die wir gerne stärker im öffentlichen Fokus hätten.
Befreiung vulnerabler Gruppen Warum werden ständig vulnerable Menschen (Risikogruppen-Zugehörige) diskriminiert und können sich oder Ihre Kinder nicht von der Präsenzpflicht befreien lassen? Sowohl zum Schutz vorerkrankter Kinder als auch vorerkrankter Angehöriger gibt es klare Regelungen. Vulnerable Gruppen können mit Attest eine Befreiung von der Präsenzpflicht erwirken. Sollte es zur Ablehnung durch die Schulleitung kommen, empfehlen wir, sich unmittelbar mit der BezReg in Verbindung zu setzen. Reichen dann die vorgelegten Atteste, die eine Befundung beinhalten müssen, nicht aus, zeigt bleibt nur der Rechtsweg. Auch bei diesem Thema geht es um das Kindeswohl und wir wünschen uns eine viel größere Bereitschaft aller Parteien, die Ängste und Sorgen der jeweils anderen Partei stärker zu berücksichtigen und in gemeinsamen Gesprächen gute Lösungen zu finden. Wir erlauben uns den Hinweis, dass jede Art von Angst ernst zu nehmen ist.
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Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler. Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.
Schutz vorerkrankter Angehöriger: Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen. Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen. Diese Grundsätze gelten ebenso bei Anträgen auf Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht. Weiter Informationen: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Nichtteilnahme- am-Praesenzunterricht-zum-Schutz-vorerkrankter-Angehoeriger-Verarbeitung-von- Gesundheitsdaten-durch-Schulen/Nichtteilnahme-am-Praesenzunterricht-20210325.pdf
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Masken Die vorherrschende Mutante B117 ist sehr infektiös und schnell übertragbar. Wie kann man dann von den Kindern verlangen, gemeinsam im Innenraum Masken abzunehmen (z.B. um einen Schnelltest durchzuführen)? Kinder können, wenn der Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird, auch Ess- und Trinkpausen am Platz oder in Pausen machen. Wie anders sollten die SuS während des Aufenthalts Nahrung zu sich nehmen. Hierbei ist der Abstand einzuhalten und muss auf ausreichend Lüftung geachtet werden. Wir gehen deshalb davon aus, dass das auch bei Testungen der Fall ist. Viele Schulen versuchten aber Testungen außerhalb des Klassenraums oder auf dem Pausenhof zu organisieren. Eine eindeutige Regelung dazu fehlt. Die Schule hat hier einen Ermessenspielraum, der sich aus der Corona-Betreuungsverordnung ableiten lässt: Die Corona-Betreuungsverordnung regelt unter § 1 (4) Abweichend von Absatz 3 kann die Lehrkraft entscheiden, dass das Tragen einer Maske zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist, insbesondere bei Prüfungen oder während des Schulsports im Freien und des Schulschwimmens. In diesen Fällen soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen gewährleistet sein. Beim Gebrauch einer besonderen Schutzausrüstung bei schulischen Tätigkeiten mit Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung kann der Mindestabstand unterschritten werden. 210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf (mkffi.nrw)
Wird es verbindliche Pausen im Schulbetrieb geben, damit die Kinder zeitweise auch ohne Maske sein können um “einmal durchatmen zu können? Lehrkräfte haben einen Ermessenspielraum für Maskenpausen. Verbindliche Regeln wie im Arbeitsschutz beim Tragen von FFP 2 Masken sehen klare Regelungen vor nach 75 Minuten Tragezeit mindestens 30 Minuten Pause. Solche verbindlichen Regelungen fehlen in der Schule, dürfen aber unserer Meinung nach, diesen Zeitraum nicht überschreiten. In Pausenzeiten darf vorübergehend zur Aufnahme von Speisen und Getränken die Maske abgelegt werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet ist oder die Aufnahme der Nahrung auf festen Plätzen insbesondere in Klassenräumen oder Schulmensen erfolgt. Bei der Nutzung von Mensen oder Cafeterien gelten die Hygieneempfehlungen für den Mensabetrieb. Darüber hinaus gehende Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer Maske können im Einzelfall aus medizinischen Gründen auf Grundlage eines ärztlichen Zeugnisses oder auf Grund einer Beeinträchtigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter genehmigt werden. Die Lehrkraft kann zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten aus pädagogischen Gründen über Ausnahmen vom verpflichtenden Tragen der Maske entscheiden, während des Schulsports im Freien und des Schulschwimmens oder bei Prüfungen. https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona- zeiten/impfungen-infektionsschutz-hygiene-masken Tragedauer/Erholungsdauer FFP2-Maske (filtrierende Halbmaske ohne Ausatemventil) gem. DGUV 112-190 (Seite 148 , Punkt 5.1.3)
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Erklären Sie uns die Funktion von FFP Masken und beantworten Sie den Sinn von Masken mit bis zu 22% Leckage? Die Funktionsweise von FFP 2 Masken finden Sie unter: RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Hinweise zur Verwendung von Masken (MNS, FFP-Masken sowie Mund-Nasen-Bedeckung) und zur Wirksamkeit gibt es Hinweise unter: https://www.unibw.de/home/news-rund-um-corona/bayerns-ffp2-maskenpflicht-ist-richtig- und-wichtig.
Wie sollen sich Kinder auf den Unterrichtsstoff konzentrieren, wenn sie wegen der Masken unter Schwindel, Migräne, Atemnot leiden? Die gesundheitlichen Pausen ohne Maske werden in Schulen definitv nicht eingehalten. Pausenzeiten müssen zwingend von Lehrkräften eingehalten werden. Beeinträchtigungen sollten die Schüler*innen den Lehrkräften sofort mitteilen und Pausenzeiten einlegen. Bei Nichteinhaltung von Pausenzeiten sollte die Schulleitung in Kenntnis gesetzt werden, notfalls auch die Bezirksregierung.
Die Corona- Schutzverordnung verlangt einen Abstand von 1,5 Meter.
Warum gibt es keine einheitliche Regelung, wenn genügend Platz da ist?
Wenn ausreichend Platz da ist, sollen die 1,5 Meter in Schule eingehalten werden.
Ausnahmen wurden bisher nur in den Abschlussjahrgängen erlaubt.
ZP10 und Abschlussprüfungen
Aufgrund von ungleichen (häuslichen und schulischen) Vorrausetzungen fordern viele Eltern
die Aussetzung „zentraler“ Abschlussprüfungen. Wieso wird den Lehrkräften eine
Beurteilung des Leistungsstands nicht zugetraut? Warum ist es nicht machbar, die
Abschlussjahrgänge mit einem Durchschnittsabschluss zu entlassen?
Die Ministerin verweist auf ein laufendes Verfahren und hält an zentralen Prüfungen fest,
weil es eine ausreichende Anpassung gegeben habe.
Für mögliche Phasen des Distanzunterrichts im Schuljahr 2020/2021 wurde rechtzeitig zum 1.
August 2020 mit der Verordnung für den Distanzunterricht ein verbindlicher Rechtsrahmen
geschaffen, der auch Regelungen bzgl. der Leistungsbewertung enthält. Dadurch ist
gewährleistet, dass – insbesondere in einer Mischung aus Distanz- und Präsenzunterricht –
eine hinreichende Bewertungsgrundlage für die Erteilung von Zeugnisnoten vorhanden ist.
Es heißt weiter:
Im Schuljahr 2020/2021 werden zusätzliche Auswahlmöglichkeiten (z.T. für die Lehrkräfte,
z.T. für die Prüflinge) bei den Prüfungsaufgaben bereitgestellt, um eine bessere Passung
zwischen den Prüfungsanforderungen und dem erfolgten Unterricht zu ermöglichen. Zum
Beispiel werden im Fach Mathematik zwei Varianten des ersten Prüfungsteils der schriftlichen
Prüfung mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten angeboten. Hier findet eine
Auswahl durch die Lehrkräfte vor der Prüfung statt, so dass die den Schülerinnen und Schüler
gestellten Aufgaben besser zum tatsächlich erteilten Unterricht passen. Im Fach Englisch
werden in der Prüfungsaufgabe für den Mittleren Schulabschluss im Prüfungsteil Schreiben in
der dritten Teilaufgabe drei (statt üblicherweise zwei) Aufgabenstellungen den Schülerinnen
und Schülern zur Auswahl angeboten.
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund Mobil: 0157-36583728 Email: vorstand@lek-nrw.de Homepage: www.lek-nrw.de Informationsstand: 27.04.2021
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Da alle Lehrer- und Eltern-Verbände für die Aussetzung der ZP10 plädieren, hoffen wir, dass die Politik und das Ministerium die große Mehrheitsmeinung der Basis ernst nehmen. Wir sind der Auffassung, dass nach 10 Jahren Schule die Lehrkräfte die Schüler*innen sehr wohl einschätzen können und auch in der Lage wären, Prüfungen zu erstellen. Daher erhoffen wir uns seitens des Ministeriums mehr Zutrauen in die Lehrkräfte.
Wie können Sie rechtlich vollwertige anerkannte Abschlüsse gewährleisten, wenn Sie den Gleichheitsgrundsatz des GG verletzen? Das Ministerium vertritt die Auffassung, dass durch Anpassung der Prüfungen der Gleichheitsgrundsatz erfüllt ist. Wir halten das nicht für ausreichend. Ungleiche häusliche, schulische und kommunale Bedingungen machen zentrale Prüfungen nicht gleicher, sondern haben bei der Vorbereitung erheblich benachteiligt. Diese häuslichen, aber auch schulischen Benachteiligungen, können nicht durch eine größere Prüfungsauswahl geschmälert werden.
Abitur Gibt es eine Entscheidung bzgl. der verbindlichen Abweichungsprüfung in den ersten drei Abiturfächern? Diese wurde in 2020 coronabedingt ausgesetzt und wird ab dem Abiturjahrgang 2022 abgeschafft. Abweichungsprüfungen sind keine Pflicht mehr, doch jeder Schüler kann sich nachprüfen lassen, um sich zu verbessern.
Müssen SuS müssen im Abitur oder Prüfungen während des Schreibens mehrstündig Masken tragen, wenn der Raum nicht groß genug ist? Ja, Prüflinge müssen dann auch am Platz die Masken tragen. Sie dürfen sie aber zum Essen und Trinken abnehmen. Abweichend von Absatz 3 kann die Lehrkraft entscheiden, dass das Tragen einer Maske zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist, insbesondere bei Prüfungen (…). In diesen Fällen soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen gewährleistet sein. Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Gesichtsmaske gilt nicht (…) 2. in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn a) der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum (…) erfolgt, (…).
Werden am Tag der Abschlussprüfungen die anderen Jahrgänge in Distanz unterrichtet, damit genügend Platz da ist? Da sich zur Zeit alle SuS im Wechsel- oder Distanzunterricht befinden, sollte ausreichend Platz vorhanden sein. Grundsätzlich gab es aber immer schon Unterrichtsausfall während der Abiturprüfungsphase in Schulen, weil mehr Aufsicht erforderlich ist.
Müssen Tests unmittelbar vor den Prüfungen stattfinden? Abweichend von Absatz 2a dürfen nicht getestete Schülerinnen und Schüler an schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen sowie nicht getestete Prüflinge an Externenprüfungen teilnehmen. Diese werden räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund Mobil: 0157-36583728 Email: vorstand@lek-nrw.de Homepage: www.lek-nrw.de Informationsstand: 27.04.2021
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Wie können Kinder trotz Quarantäne an Prüfungen teilnehmen?
Schülerinnen und Schüler, die in den kommenden Wochen ihre schriftlichen und mündlichen
Abschlussprüfungen ablegen, aber von Quarantänemaßnahmen der Gesundheitsämter
betroffen werden, können grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, mit einem negativen
Bürgertest an den Präsenzabschlussprüfungen teilzunehmen, ggf. in gesonderten Räumen.
Dabei ist zu beachten, dass das Aussetzen der Quarantäne sich nur auf die Prüfungen bezieht.
Davon ausgenommen ist der Schulweg; dieser muss nach wie vor unter besonderen
Hygienevorgaben (kein ÖPNV; keine Schulhofkontakte) erfolgen. Die Entscheidung über diese
Möglichkeit treffen die zuständigen Gesundheitsbehörden.
Die Kinder müssen sich möglichst zeitig an die Schulleitung wenden, die einen Antrag
beim Gesundheitsamt stellen kann. Die Gesundheitsämter entscheiden sehr
unterschiedlich, z.B. ob ein Bürgertest oder nur ein PCR-Test ausreicht, wie alt der
Test sein darf. Wir haben aber inzwischen auch von Kommunen erfahren, dass SuS
die Prüfung unter Aufsicht der Eltern zuhause gestattet wurde, Prüflinge die Prüfung
in der Stadthalle ablegen können, eine Arztpraxis in Schulnähe so früh öffnete, dass
der Test am Prüfungstag selbst noch absolviert werden konnte.
Müssen Nachprüfungen noch vor den Sommerferien ermöglicht werden? Was gilt, wenn Prüflinge auch den Nachschreibtermin nicht wahrnehmen können? Es wurde die Möglichkeit eines 2. Nachschreibtermin geschaffen. Unklar ist, ob es sich dabei noch um festgelegte Termine handelt oder ob diese individuell abzusprechen sind mit der jeweiligen Schulleitung. Einziger Hinweis ist zu finden unter Abiturverfügung Terminplan, danach finden die 2. Ersatztermine vor den Sommerferien statt. ANLAGE 1 zur Abiturverfügung - Terminplan und besondere Regelungen für die Abiturprüfung 2021 (nrw.de)
Klassenarbeiten/Tests/Versetzung Klassenarbeiten sollen nur nach angemessener Phase im Präsenzunterricht geschrieben werden. Wie soll das erreicht werden im Wechselunterricht (noch 11 1/2 Wochen Schule bis zu den Sommerferien)? Warum verzichtet man nicht auf den unnötigen Druck auf Kinder und Eltern und setzt Klassenarbeiten generell aus, vergibt Noten nach bereits erbrachten Leistungen - nur als Lernstanderhebung? Sollte es jetzt nicht statt um die Frage, wann Klassenarbeiten geschrieben werden können, darum gehen, die Themen zu wiederholen und zu vertiefen? Die Anzahl der Klassenarbeiten wurde reduziert. Es soll nur noch eine Leistungsüberprüfung in diesem Halbjahr geben, die aber auch ersetzt werden kann durch alternative Leistungsüberprüfungen. Die in § 6 Absatz 8 Satz 1 und 3 APO-S I eröffnete Möglichkeit, eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen, bleibt auch für den Fall bestehen, dass in Nicht-Abschlussklassen die Anzahl der Leistungsnachweise im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ auf eine reduziert werden muss. Mit dem Erlass vom 27. Februar 2021 hatte ich Sie darüber informiert, dass die zentrale Klausur am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in diesem Jahr entfällt und die Mindestzahl der Klausuren in diesem Halbjahr auf eine reduziert wurde. Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund Mobil: 0157-36583728 Email: vorstand@lek-nrw.de Homepage: www.lek-nrw.de Informationsstand: 27.04.2021
15 Dies gilt vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über das 2. Bildungssicherungsgesetz, mit der in der kommenden Woche zu rechnen ist. Hiervon unberührt bleibt, die den Schulen mit Erlass vom 12. März 2021 eingeräumte Möglichkeit, die ZKE-Aufgaben auf freiwilliger Basis zu nutzen. Siehe auch: https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb- ab-26-april-2021 Tatsächlich sind wir der Auffassung, dass es um Fördern und Fordern und gute Bildungsangebote gehen muss und nicht um Prüfungen. Was soll geprüft werden, wenn nichts vermittelt werden konnte? Daher sollten Tests nur zur Anpassung individueller Förderung dienen und nicht zur Beurteilung.
Warum müssen in einer Pandemie unbedingt Noten erhoben werden, obwohl Kinder sich wegen der Masken nicht gut konzentrieren können und durch soziale Abstände und Leistungsdruck psychisch stark belastet sind? Wann erfolgt eine Anpassung der Leistungsanforderungen – diese gehen nach über einem Jahr noch immer von einer „Normalsituation“ in den Schulen aus. Distanzunterricht ist dem normalen Präsenzunterricht aber nicht vergleichbar. Auch wir fordern die Aussetzung der Notenvergabe von Jahrgang 1 bis 8 Klasse. Schwerpunkt muss das psychische und physische Wohl der Kinder sein. Daher muss das Ziel sein, alle Kinder mitzunehmen und gezielte individuelle Angebote und Förderung zu ermöglichen. Eine Anpassung hat es für die Abschlussklassen gegeben, jedoch für uns nicht umfänglich genug. Grundsätzlich sehen wir, dass Unterricht nach üblichem Lehrplan nicht möglich war und auch absehbar in den kommenden Monaten (im kommenden Schuljahr) nicht möglich sein wird. Daher fordern wir eine Konzentration auf Kernkompetenzen. Antwort des MSB dazu: Für mögliche Phasen des Distanzunterrichts im Schuljahr 2020/2021 wurde rechtzeitig zum 1. August 2020 mit der Verordnung für den Distanzunterricht ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen, der auch Regelungen bzgl. der Leistungsbewertung enthält. Dadurch ist gewährleistet, dass – insbesondere in einer Mischung aus Distanz- und Präsenzunterricht – eine hinreichende Bewertungsgrundlage für die Erteilung von Zeugnisnoten vorhanden ist.
Dürfen ungetestete Kinder Arbeiten mitschreiben, allgemein und in der Q1? Schüler*innen können an Prüfungen auch ohne Testungen teilnehmen, müssen diese aber in einen separaten Raum schreiben. Die Q1 wird nicht anders behandelt als andere Jahrgänge.
Versetzungen Dürfen alle SuS, die versetzt werden wollen oder wiederholen möchten, dies unabhängig von Zensuren tun? Gibt es dazu verpflichtende Eltern/Schülergespräche mit den Lehrkräften? Wie verhält es sich mit der Versetzung der SchülerInnen und der Notengebung, wenn bisher noch keine Klausur/Arbeit geschrieben wurde? Warum ist es nicht möglich, das Schuljahr einfach zu beenden und alle abgesehen von den Abschlussjahrgängen das Schuljahr wiederholen zu lassen? Eine abschließende Entscheidung steht noch aus. Die Anhörung aller Verbände dazu ist erfolgt, war aber nicht einheitlich. Daher hält das MSB bisher an einer Nichtversetzung fest auch ohne Berücksichtigung von Einzelquarantänten. Nur in der Jahrgangsstufe 6 können die Eltern selbst entscheiden. Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund Mobil: 0157-36583728 Email: vorstand@lek-nrw.de Homepage: www.lek-nrw.de Informationsstand: 27.04.2021
16 Wir halten das für einen großen Fehler und sehen die Chancengerechtigkeit stark gefährdet, weil es keine vergleichbaren Vorrausetzungen gegeben hat. Wir fordern verpflichtende beratende Gespräche mit Schüler*innen und Eltern und die Option einer freiwilligen Wiederholung auf Wunsch, ebenso wie eine pädagogische Versetzung.
In diesem Schuljahr 2020/2021 hat es bis kurz vor Weihnachten einen angepassten Schulbetrieb im Präsenzunterricht gegeben, der eine Leistungsbewertung sowie die Erteilung von Zeugnissen zum Halbjahr möglich machte. Auch wenn der Beginn des zweiten Schulhalbjahres noch von Distanzunterricht geprägt war, erfolgt eine Rückkehr in einen, wenn auch eingeschränkten Präsenzunterricht zeitnah für alle Schülerinnen und Schüler. Da im Unterscheid zum vergangen Schuljahr der Distanzunterricht auf einer seit Beginn dieses Schuljahres geltenden Rechtsgrundlage erteilt wurde, pädagogische Konzepte vorliegen und die infrastrukturelle Ausstattung deutlich verbessert wurde, ist davon auszugehen, dass Schülerinnen und Schüler auch im Distanzunterricht, der sich gemäß Distanzlernverordnung nach den Stundentafeln und Lehrplänen richtet, gezielte Lernfortschritte machen können und eine Leistungsbewertung im Rahmen der „Sonstigen Leistungen“ möglich ist. Auf der Basis der erbrachten Leistungen im Präsenz- und Distanzunterricht können daher die Versetzungsentscheidungen gemäß den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erfolgen. Hierbei werden die im gesamten Schuljahr erbrachten Leistungen berücksichtigt. Eine generelle Versetzung, unabhängig von den erbrachten Leistungen und damit der Anzahl der mangelhaften oder ungenügenden Leistungen, dürfte hingegen dazu führen, dass bei einem erheblichen Teil der so versetzen Schülerinnen und Schüler die in diesem Schuljahr entwickelten offensichtlichen Lernrückstände eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Klasse im Schuljahr 2021/2022 gefährden würde. Abschlüsse, Prüfungen, Versetzungen und Wiederholungen in Corona-Zeiten | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)
Impfung Wäre es nicht sinnvoll angesichts der zusätzlichen Impfdosen von BioNTech, wie in Israel den Schülern der Abschlussklassen bevorzugt eine Impfung anzubieten, so dass die Abiturprüfungen möglichst normal ablaufen könnten, also ohne Angst vor Ansteckung und Notwendigkeit von Tests/Masken, etc.? Warum gibt es kein Impfangebot für vulnerable Schülergruppen ab 16? Auch wir fordern, dass nicht nur Lehrkräfte ein Impfangebot erhalten, sondern auch alle SuS ab 16 Jahre, bevorzugt aber Angehörige vulnerabler Gruppen. Jedoch sieht das Gesetz derzeit noch keine andere Behandlung geimpfter Personen vor und SuS müssen weiterhin eine Maske aufsetzen.
Warum setzt NRW nicht die Präsenzpflicht aus, bis ein Impfangebot für SuS vorliegt?
Ein Impfangebot für SuS unter 16 Jahre ist noch nicht einmal in Aussicht. Bis alle SuS ein
Impfangebot erhalten, wird es noch Monate dauern.
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Warum werden die Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen nicht priorisiert geimpft? Wir können keinen Abstand halten bei vollen Kursen in der Q1 und Q2 und allen Abschlussklassen, die komplett da sind. Hier können wir leider nicht zustimmen! Priorisiert werden sollten vulnerable Gruppen unter Lehrern und Schülern. Grundsätzlich sollte kein Unterricht in voller Präsenzstärke stattfinden.
Wie wird Schule laufen, wenn zwar schon viele Erwachsene, noch aber kaum Kinder geimpft sind? Eine durchaus spannende Frage! Spätestens dann wird sich zeigen, wie sehr allen Beteiligten das Wohl aller SuS wirklich am Herzen liegt!
Wechselunterricht Warum müssen nicht die Schulkonferenzen über das Modell des Wechselunterrichts entscheiden? Wir fordern das die Schulkonferenz darüber entscheiden muss. Jedoch ist in der Schulmail von 5.3.21 keine eindeutige Regelung hinterlegt. Demnach kann die Schulleitung allein entscheiden und muss die Schulkonferenz nur informieren: Die Schulleitung entscheidet über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells. Bei der Entscheidung über die Ausgestaltung des Wechselmodells ist die Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Regelungen einzubeziehen. https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail- archiv/05032021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw
Warum wird nicht nach Schulform/Alter differenziert (Grundschulen/Förderschulen – ausschließlich Präsenz incl. Betreuung, maximal täglicher Mehrschichtbetrieb, SEK I + II Wechselmodelle – Präsenz/ Distanz/Hybrid/ Mehrschichtbetrieb)? Eine weitere Kernforderung der LEK – altersspezifisch zu differenzieren. Wir fordern, dass der Bedarf der SuS im Mittelpunkt stehen muss.
Warum gibt es so große Unterschiede bei den Schulen, mal täglicher Wechsel mal wöchentlicher Wechsel? Die Schulen je nach Alter der Kinder, personeller Ausstattung und anderen lokalen Gegebenheiten das für sie am besten funktionierende Modell wählen können. Ändert sich die Situation, ist auch ein Wechsel des Unterrichtsmodells möglich.
Durch Wechselunterricht kann nur 50% des Unterrichts erfolgen im Vergleich zu 100% Distanzunterricht. Zusätzlich entfallen 2 Stunden pro Woche für das Testen. Wieso wird so viel Unterrichtsausfall bewusst in Kauf genommen? Beim Wechselmodell ist der Teil im Distanzunterricht immer benachteiligt da zu wenig Stoff vermittelt wird. Warum können die Kinder nicht gemeinsam wenn auch digital unterrichtet werden? Distanzunterricht gelingt nur dort, wo die Ausstattung stimmt. Das ist immer noch nicht flächendeckend der Fall. Manche Lehrkräfte berichten, dass sie in kleinen Gruppen mehr vermitteln und einzelnen Kindern mehr Aufmerksamkeit schenken können, so dass sie keinen Verlust bei der Vermittlung des Stoffes sehen. Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund Mobil: 0157-36583728 Email: vorstand@lek-nrw.de Homepage: www.lek-nrw.de Informationsstand: 27.04.2021
18 Auch Wechselmodelle mit Hybridanteil können eine gute Lösung sein. Jüngere Kinder brauchen aber häufig einen Präsenzanteil. Für sie kann ein Wechselmodell mit täglichem in der Stundenzahl reduziertem Präsenzunterricht hilfreich sein. Das Ministerium empfiehlt in Wechselmodell auch den Distanzunterricht zu intergieren und hat verschiedene Hilfen aufgezeigt. Der Präsenzunterricht sollte neben dem “Unterrichten” auch weiterhin für die Beziehungspflege genutzt werden und selbständiges Arbeiten sowie Medienkompetenz fördern. Der Distanzunterricht ist weiterhin so anzulegen, dass nicht ausschließlich rein übende Formate in den Vordergrund gestellt werden, sondern die Schülerinnen und Schüler auch miteinander arbeiten. Der Distanzunterricht kann zur Erarbeitung neuer Inhalte genutzt werden, die dann als Grundlage für die Präsenzphasen und die Vertiefung in der Präsenzphase genutzt werden können. (Vgl. § 2 Absatz 3 der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG) Im Distanzunterricht sollten nicht alle Unterrichtsstunden nach dem regulären Stundenplan als Videokonferenzen durchgeführt werden. Denn Distanzunterricht bietet den großen Vorteil von asynchronen Lernphasen, die in Form von Projektarbeit, Portfolioarbeit und Wochenplanarbeit erfolgen können. Unterricht, der auf Selbststeuerung und Offenheit setzt, Lernprozesse individualisiert und zugleich Kooperation fördert und unterschiedliche Formen der Rückmeldung (summativ, formativ, Peer-Feedback) ermöglicht, ist aus didaktischer Sicht generell sinnvoll und zeitgemäß. Die lernförderliche Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht kann auch darüber unterstützt werden, dass feste Lernpatenschaften zwischen Schülerinnen und Schülern in Präsenz und auf Distanz gebildet werden. (das heißt eine Lernende oder ein Lernender in Präsenz arbeitet mit einer Lernenden/einem Lernenden auf Distanz als Lern-Tandem). Die lernförderliche Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht erfordert regelmäßigen Kontakt zwischen Lerngruppe und Lehrkraft.
Förderkonzepte/Lernlücken Die Lerndefizite vieler Kinder werden spätestens mit der aktuellen Schließung noch gravierender. Ein Konzept zur Schließung dieser eklatanten Lücken fehlt bis heute. Wie sollen Lernrückstände und fehlende Erfahrungen und Erlebnisse der Kinder aufgefangen und verarbeitet werden? Wie sollen die Lernlücken nach den Sommerferien 2021 geschlossen werden? Gibt es Streichungen im Lernplan oder Nachmittagsunterricht? Wie sollen die Fördermittel des Bundes in Höhe von 1 Milliarde Euro des Bundes eingesetzt werden? Gehen sie direkt an die Schulen? Kommen die Kinder ohne zusätzliche Prüfung in den Genuss der Förderung (Vertrauen in Urteilsvermögen der LuL)? Wird das Personal in den Schulen verstärkt für Förderung in den Schulen, nicht am Wochenende? Wäre es nicht sinnvoll, Ferienprogramme auf Angebote für Bewegung/ Musisches/Soziales zu beschränken? Bisher gibt es nur das aktuelle Ferienförderprogramm des MSB. Es sollen weitere Mittel vom Bund kommen. Wir lehnen aber außerschulische Bildungsangebote am Wochenende und Ferien ab, sofern sie zur Nachhilfe für Schule gedacht sind. Angebote am Wochenende oder in den Ferien müssen Schülerinnen zur Erholung dienen und zur Förderung ihrer persönlichen Talente. Wir fordern eine direkte Unterstützung bzw. Entlastung der Schulen, damit allen Schülerinnen sowohl im Bereich des Nachteilausgleichs als auch der Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund Mobil: 0157-36583728 Email: vorstand@lek-nrw.de Homepage: www.lek-nrw.de Informationsstand: 27.04.2021
19 Begabtenförderung Angebote gemacht werden können. Personal und Raum sind dazu der Schlüssel. Grundsätzlich muss die Unterrichtsqualität verbessert werden. Auch dazu braucht es mehr Personal in den Schulen. Klare Kriterien liegen uns bislang nicht vor.
Die Förderung von außerschulischen Angeboten zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich wird erneut möglich sein. Die Förderrichtlinien werden – auch mit dem Ziel einer weiteren Flexibilisierung – gegenwärtig angepasst. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat durch Beschluss vom 3. Februar 2021 bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt 36 Mio. Euro für den Zeitraum bis zum Ende der Sommerferien 2022 bereitgestellt. Damit wird den Trägern der Maßnahmen und Ihren Schulen eine langfristige Perspektive im Interesse der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Förderanträge können weiterhin durch Schulträger und weitere Bildungsanbieter gestellt werden. Die außerschulischen Angebote sollen einerseits vor allem das erfolgreiche Anknüpfen an schulische Lernprozesse und die Vorbereitung auf Prüfungen, die in den Schulen stattfinden, unterstützen, andererseits Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung stärken. Die Schulen werden gebeten, die Maßnahmen zu unterstützen, indem zum Beispiel Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern auf Angebote hingewiesen oder individuelle Förderpläne zur Verfügung gestellt werden. Und warme Wort von Frau Bundesbildungsministerin Karliczek: Karliczek: “Wir brauchen Öffnungskonzepte für Hochschulen” - BMBF https://www.bmbf.de/de/karliczek-gemeinsame-initiative-leistung-macht-schule-bewaehrt- sich-in-zeiten-der-corona-14004.html
Distanzunterricht/Ausbau Digitalisierung Wann setzen Sie ALLES daran, für ALLE Familien mit ALLEN Mitteln, mit Personal, Geld und Sachmitteln gerade auch für benachteiligte Familien, deren Infektionsgefahr erhöht ist, Distanzunterricht erfolgreich zu machen, um das Schuljahr ohne Chaos und ständige Verunsicherungen beschließen zu können? Die Kommunen haben aus „Gute Schule 2020“, aus dem „DigitalPakt Schule“ und aus der Corona-Hilfe Geld für die Digitalisierung erhalten, sodass ein Großteil der SuS nun versorgt sein müsste. Die Frage ist, wie die Kommunen mit ihren Ausschreibungen hinterherkommen. Wir fordern hier eine Veränderung der Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, damit Bestellungen beschleunigt werden. Mittelabrufe „Digitalisierung“ Landtag NRW 22.04.2021
Warum erhält nicht jedes Kind ein Endgerät/werden Endgeräte als Lernmittel anerkannt? Kernforderung der LEK NRW- Digitale Endgeräte müssen anerkannt werden als Lernmittel.
Haben alle Schulen Glasfaserzugang? Nein, mehr als 50 % der Schulen haben laut Umfrage der LEK NRW keinen Glasfaserzugang.
Wann kommen digitale Bildungskonzepte? Warum gibt es keine klaren Vorgaben zur Umsetzung des Distanzunterrichtes an Schulen? Nur Arbeitsblätter und wenig bis gar kein Kontakt zur Lehrerin ist bei uns an der Tagesordnung. Bevor die Schulen ausgestattet wurden, mussten sie ein Medienentwicklungsplan ausarbeiten und vorlegen. Wir wissen, dass das nicht an allen Schulen erfolgt ist. Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund Mobil: 0157-36583728 Email: vorstand@lek-nrw.de Homepage: www.lek-nrw.de Informationsstand: 27.04.2021
20 Zur Verknüpfung Präsenz – und Distanzunterricht, hat QUQ-LiS NRW eine Handreichung rausgegeben mit wertvollen Empfehlungen zum digitalen Unterricht. https://broschüren.nrw/distanzunterricht/home/#!/Vorwort
Welche Schulfächer sind im Vordergrund wenn Distanzunterricht stattfindet?
Dazu gibt es keine eindeutige Aussage, auch wenn immer wieder mündlich betont wird, der
Schwerpunkt müsse auf den Hauptfächern liegen.
Laut dem Schulamt in Gummersbach gibt es kein Online-Unterricht für die Grundschulen, da es im pädagogischen Konzept nicht vorgesehen ist. Meine Frage wäre, warum ist es so? Einfach ausgedrückt – völliger Unsinn. Es gibt Grundschulen, die top ausgestattet sind und im Distanzunterricht ausschließlich digital und auch online arbeiten.
OGS Warum müssen weiter OGS Beiträge gezahlt werden, wenn das Angebot de facto nicht wahrgenommen werden kann? Wann fällt eine Entscheidung dazu? Die Entscheidungen treffen die Kommunen vor Ort. Es muss im jeweiligen Stadtrat entschieden werden. Die meisten Kommunen sind zu einem Verzicht auf die Beitragszahlungen nur bereit, soweit sie eine Bezuschussung vom Land erhalten.
Wieso wird trotz der Testungen keine OGS angeboten? Es wären dann ja nur noch negative getestete Personen in der Schule. Wenn Präsenzunterricht möglich ist, wird OGS angeboten. Im Distanzunterricht müssen die OGS-Kräfte pädagogische Notbetreuung anbieten.
Warum ist nach all der Zeit keine Lösung dafür gefunden worden, dass aus Personalmangel
keine Gruppentrennung in der OGS erfolgt, sondern sich dort alle Schüler, die auf dem
Schulhof auseinandergehalten werden, durchmischen?
Wir sind der Auffassung, dass sich kleine feste Gruppen, die gemeinsam unterrichtet und
betreut werden, nicht im offenen Ganztag, sondern nur in einem geschlossenen Ganztag
verwirklichen lassen. Um in der Pandemie Bildung und Infektionsschutz optimal zu vereinen,
empfehlen wir, das Unterrichtsmodell der Schule entsprechend umzustellen.
Integrationskräfte/Familienhilfe Gibt es die Möglichkeit, dass es für Kinder, die eine Förderschule besuchen und keine Integrationskraft haben, im Distanzunterricht auch Hilfe für zuhause zu bekommen? Für Förderschulen gelten besondere Regelungen, sie können auch Hilfe zu Hause erhalten. Schülerinnen und Schüler, auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen können – insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung – haben im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Förderschulen bzw. der Schulen des Gemeinsamen Lernens einen Anspruch auf eine Betreuung in der Schule. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, die nach § 9 Absatz 1 Schulgesetz grundsätzlich als Ganztagsschulen geführt werden, bieten in den betroffenen Jahrgangsstufen auch weiterhin ganztägige Präsenztage an. Bei personell bedingten, unvermeidlichen Einschränkungen ist die Schulaufsicht zu informieren.
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund Mobil: 0157-36583728 Email: vorstand@lek-nrw.de Homepage: www.lek-nrw.de Informationsstand: 27.04.2021
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Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Sozial- oder Jugendamtes über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen. Die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Institutes sind zu beachten.
Wieso finden Familienhilfen/Erziehungshilfen derzeit nicht statt? Warum kann man nicht die Struktur, den Mitarbeiterstamm (inkl. Sozialarbeiter etc.) des Jugendamtes nutzen, um Familien in diesen schweren Zeiten zu unterstützen? Selbst Studierende bieten an, Kindern zu helfen. Grundsätzlich brauchen wir dringlich jede Hilfe für Schüler*innen, daher ist es unverständlich, dass Hilfen nicht ermöglicht werden. Wir fordern seit Monaten mehr Personal für Schulen.
Luftfilter
Wie stehen Sie zum Einsatz von Luftfiltergeräten an Schulen? Könnte ihr Einsatz die
Aufhebung der Maskenpflicht ermöglichen?
Warum wird es Elterninitiativen bisweilen untersagt (z.B. Köln) geeignete Luftfiltergeräte
aufzustellen und zu betreiben?
Warum wird nicht auf Luftfilter nach der Bastelanleitung des Fraunhofer Instituts gesetzt?
Statt das Geld für ineffektive Tests zu investieren wäre die Investition in Lüftungsanlagen,
Plexiglasabtrennungen etc. nicht besser angelegt?
Können wir angesichts des weiter zu erwartenden Pandemieverlaufs mittelfristig mit CO2-
Ampeln, Luftfiltern, Spuckschutz für die Schulräume rechnen?
Warum - das fragen wir uns seit Monaten. Warum sind unsere Kinder es nicht wert, dass in
den Schulen, insbesondere Grund- und Förderschulen und überall dort, wo schlecht gelüftet
werden kann oder Kinder- und Jugendliche nicht in der Lage sind, eine Maske zu tragen,
endlich Luftfilter aufgestellt werden. Warum unsere Kinder nicht priorisiert werden, obwohl
für sie noch lange keine Impfung erhalten, ist unverständlich. Beides wäre dringend
notwendig, damit Kinder wieder mehr Bewegungsraum erhalten.
Leider haben die Kommunen nicht einmal die ersten Fördermittel abgerufen. Diese konnten
allerdings nur für schlecht gelüftete Räume beantragt werden. Nun soll es neue Mittel geben,
die aber noch nicht beantragt werden können, weil die Förderrichtlinien noch nicht
veröffentlich wurden.
Gute Filteranlagen, so wie sie z.B. im Landtag aufgestellt sind, kosten ca. 3000 Euro pro
Stück. Die Kosten für dauerhafte Testungen und Masken übersteigen dies schon nach
wenigen Monaten um ein Vielfaches. Querlüften ist häufig nicht möglich. Bei hohen
Außentemperaturen und Windstille funktioniert der Luftaustausch auch bei weitgeöffneten
Fenstern nicht gut. Die Energiekosten der Geräte werden durch Einsparungen beiden
Heizkosten ausgeglichen, wenn im Winter nicht dauergelüftet werden muss. Einige
Kommunen bezweifeln die Wirksamkeit, obwohl diese schon mehrfach vom RKI und vielen
anderen Wissenschaftler bestätigt wurde.
Mittelabrufe der Kommunen in NRW zur Thema raumlufttechnische Analegen
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund Mobil: 0157-36583728 Email: vorstand@lek-nrw.de Homepage: www.lek-nrw.de Informationsstand: 27.04.2021
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https://www.mhkbg.nrw/ministerin-ina-scharrenbach-50-millionen-euro-sonderprogramm- zum-erwerb-mobiler-luftfiltergeraete https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=18888&ver=8&val=1888 8&sg=0&menu=1&vd_back=N
Corona-Warn-App Erklären Sie uns die Corona-Warn-App. Teilweise ist der Smartphone-Betrieb in Schulen verboten. Wie gehen Sie vor, wenn die App Rot leuchtet? Zynisch könnten wir jetzt sagen, da Schüler*innen in der Schule das Handy aushaben sollten, werden sie das sicherlich gar nicht mitbekommen. Aber diese Frage ist ungeklärt. Wir finden dazu keine Aussage, vermutlich würden die Schüler, wie bei positiven Schnelltest nach Hause geschickt zur Testung.
Pandemiekonzept
Warum dürfen Kinder bei einer Inzidenz von 100 nicht in Geschäfte aber in die Schule? Eltern
brauchen Planungssicherheit und Gesundheitsschutz, und die Beachtung der Grenzen 35/50
aus dem IfSG. Für Kinder systemrelevanter Eltern kann es weiterhin Notbetreuung geben.
Warum nicht Distanzunterricht ab Inzidenz 50?
Warum müssen jetzt auf Biegen und Brechen die Kids in die Schule, wo die Zahlen viel höher
sind als letztes Jahr? Da waren die Kinder drei Monate zu Hause. Warum jetzt?
Die relevanten Grenzwerte sind im Moment nicht mehr Sache der Länder, sondern des
Bundes.
Zählt die Inzidenz der Stadt oder des Kreises? Habe ich es heute richtig verstanden, dass alles Städte/Kreise über 200 am Montag NICHT in den Wechselunterricht starten? Aktuell findet Wechselunterricht statt, wenn die Inzidenz des Kreises über 100 liegt, und Distanzunterricht ist anzusetzen, wenn die Inzidenz des Kreises über 165 liegt. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so ist die Durchführung von Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen (…) nur in Form von Wechselunterricht zulässig. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen (…) die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen können durch die nach Landesrecht zuständige Behörde von der Untersagung nach Satz 3 ausgenommen werden. Die nach Landesrecht zuständigen Stellen können nach von ihnen festgelegten Kriterien eine Notbetreuung einrichten.
Innenräume sind die Infektionsherde, damit auch Klassenräume. Schnelltests erfassen laut Prof. Dr. Drosten nur 40-60 % der Infekte. Setzen Sie auf Durchseuchungsstrategien, oder wann können wir mit einem pandemischen Gesamtkonzept rechnen? Das ist die große Frage!
IHR LEK NRW Vorstand