NRW, 01.05.2021
Digitale endgeraete pm 2021 05 18
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
Vorsitzende Anke Staar, Dortmund Tel.:015736583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
Homepage: www.lek-nrw.de
PM: Digitale Endgeräte als Lernmittel statt fragwürdiger Finanzierungsmodelle
Trotz des Sofortausstattungsprogramms von 178 Millionen Euro für digitale Endgeräte erreichen die LEK NRW
immer wieder Berichte über unsägliche Finanzierungsmodelle aus zahlreichen Schulen in NRW. Nicht selten
scheuen sich Familien, denen ein Leihgerät angeboten wird, dieses auch anzunehmen, da sie mit der Haftung
für das Gerät häufig allein gelassen werden. Allerdings wurden mit den bereitgestellten Mitteln von den
Kommunen weniger Leihgeräte beschafft als möglich gewesen wäre, weil Schulen und Träger meist wegen
der leichteren Wartung auf dem Einsatz von hochpreisigen Markenprodukten bestehen.
Damit aber alle Schülerinnen und Schüler mit einheitlichen Endgeräten ausgestattet sind, fällen Schulen immer
wieder Beschlüsse, die eine verbindliche Anschaffung eben solcher Geräte beinhalten. Damit setzen sich die
Schulen sowohl mit dem Zwang zum Kauf (oder Leasing) als auch mit der Festlegung auf einen bestimmten
Gerätetyp über die Rechtslage hinweg, die das MSB in seinem Schreiben vom 11.12.2020 an die LEK
dargelegt hat. Selbst wenn die Schulen „einstimmige“ Beschlüsse der Eltern herbeiführen, wird die
Zustimmung gewöhnlich nicht von allen Eltern als völlig freiwillig empfunden. Es führt zu Beschämenden
Vorgängen und setzt finanziell benachteiligte Familien unter Druck.
Für Familien stellt eine solche Anschaffung eine erhebliche Belastung dar, zumal häufig auch mehrere
schulpflichtige Kinder in einer Familie zu bedenken sind. Nur wenigen Schulen gelingt es, durch Sponsoring
Sozialverträglichkeit zu garantieren, wobei sich der Standort gleich doppelt auswirkt. Aber auch hier müssen
Eltern sich oft outen und ihre finanzielle Situation dritten offenbaren. Hinzu kommt, dass in finanziell
benachteiligten Gegenden benötigen mehr Familien Unterstützung, stehen aber weniger Sponsoren bereit.
Die Abhängigkeit der Schulen von Fördervereinen ausgelöst durch die zu klein dimensionierten Lernmitteletats
nimmt so in der Pandemie noch zu und vergrößert die Ungleichheit.
Da es nicht nur um das Ermöglichen von Distanzunterricht gehen darf, sondern digitales Lernen ein
essenzieller Teil des Unterrichts werden soll, muss langfristig die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler
gelingen, sodass dann alle Schulen digitale Medien chancengleich nutzen können. Daher müssen digitale
Endgeräte endlich als Lernmittel anerkannt werden. Nur so ist sichergestellt, dass über den Eigenanteil eine
sozial gerechte Beteiligungsfinanzierung erfolgen kann. Woran die Höhe des Eigenanteils dann festgemacht
werden sollte (nur Schulform oder auch Jahreseinkommen), muss von den politischen Akteuren diskutiert
werden.
Daher fordern wir die Kommunen und das Ministerium für Schule und Weiterbildung auf:
•
Stoppen Sie die widerrechtlichen und beschämenden Finanzierungsmodelle, die Eltern nötigen, ihre
finanzielle Situation zu offenbaren oder sich zu verschulden!
•
Stoppen Sie die diversen, kaum verständlichen, kommunalen Leihvertragsstrukturen, die Eltern
abschrecken, Leihgeräte anzunehmen!
•
Sichern Sie die künftige digitale Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler, indem Sie digitale
Endgeräte als Lernmittel anerkennen!
•
Ermitteln Sie den tatsächlichen Lernmittelbedarf inkl. der Schülerendgeräte und entwickeln Sie
sozialverträgliche Finanzierungsmodelle!
Die Bundesmittel sollten eine chancengerechte Bildung aller Kinder ermöglichen. Es ist die Aufgabe von Land
und Kommunen, dafür zu sorgen, dass dieses Ziel erreicht wird.
Der Vorstand der LEK