Dortmund, 18.05.2021

Digitale endgeraete brief msb kommunale spitzen politik 2021 05 18

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

Vorsitzende Anke Staar, Dortmund Tel.:015736583728

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MSB NRW Frau Ministerin Gebauer / Herrn Staatssekretär Richter Schulpolitische Sprecherinnen und Sprecher des Landtags NRW Städtetag NRW Herrn Hebborn Städte und Gemeindebund NRW Herrn Hamacher Landkreistag NRW Herrn Dr. Zentara

Dortmund, den 18. Mai 2021

Digitale Endgeräte als Lernmittel statt fragwürdiger Finanzierungsmodelle

Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer,
sehr geehrter Herr Hebborn sehr geehrter Herr Hamacher, sehr geehrter Herr Zentara,

wir wenden uns heute nochmals an Sie alle, weil uns trotz des Sofortausstattungsprogramms für digitale Endgeräte immer wieder Berichte über unsägliche Finanzierungsmodelle aus zahlreichen Schulen in NRW erreichen. 178 Millionen Euro für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern sind unbestreitbar viel Geld. Dieses hilft den Familien jedoch nur begrenzt weiter und geht weit an unserer Vorstellung von Bildungsgerechtigkeit vorbei. Nicht selten scheuen sich Familien, denen ein Leihgerät angeboten wird, dieses auch anzunehmen. Grund sind die unterschiedlichen Regelungen der Schulträger bzgl. der Haftungsfrage. Häufig werden Familien vor die Wahl gestellt im Schadensfall entweder den Wert des Gerätes komplett zu ersetzen oder es auf eigene Kosten zu versichern. Private Haftpflichtversicherungen decken dabei häufig keine Schäden an Leihgeräten ab, so dass Familien gezwungen werden Zusatzversicherungen abzuschließen, deren Beiträge über die Nutzungsdauer aufaddiert, leicht die Höhe des Kaufpreises erreichen. Wenn aber Familien finanziell nicht in der Lage sind, eigene Endgeräte anzuschaffen, wie sollen sie dann die Versicherung oder im Schadensfall das Gerät bezahlen können? Nicht wenige Eltern unterschreiben die Verträge, ohne sie verstanden zu haben. Mit den bereitgestellten Mitteln wurden von den Kommunen häufig nur relativ wenig Geräte beschafft, weil Schulen und Träger meist wegen der besseren Wartungsmöglichkeiten auf den Einsatz von hochpreisigen Produkten eines bekannten amerikanischen Anbieters bestehen. Der Wunsch der Schulen nach Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit einheitlichen Endgeräten ist nachvollziehbarerweise ungebrochen. Aus diesem Grund fällen Schulen immer Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

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wieder Beschlüsse, die eine verbindliche Anschaffung bestimmter Geräte beinhalten. Damit setzen sie sich sowohl mit dem Zwang zum Kauf (oder Leasing) als auch mit der Festlegung auf einen bestimmten Gerätetyp über die Rechtslage hinweg, die das MSB in seinem Schreiben vom 11.12.2020 an die LEK dargelegt hat. Beispielsweise fordert das städtische Ruhr-Gymnasium von Eltern einen Eigenanteil von 495,- Euro zur verbindlichen Anschaffung eines iPads.
Für Familien, die nicht in den Genuss eines Leihgerätes gekommen sind, stellt eine solche Anschaffung eine erhebliche Belastung dar, zumal häufig auch mehrere schulpflichtige Kinder in einer Familie zu bedenken sind. Nur wenigen Schulen gelingt es, durch Sponsoring Sozialverträglichkeit zu garantieren.
Grundsätzlich ist schon seit Jahren allen klar, dass der Lernmitteletat für Schulen völlig unzureichend ist. In der Folge ist die Abhängigkeit der Schulen von Fördervereinen und damit von Eltern-, Lehrer- und Dritt-Spenden stetig gewachsen und hat finanzschwächere Familien und Schulen in den vergangenen Jahren immer stärker benachteiligt. Diese Ungleichheit ist in der Pandemie erheblich gewachsen und trifft nicht mehr nur ohnehin finanziell eingeschränkte Familien, sondern auch kinderreiche Normalverdiener und Familien, die erst durch die Pandemie in Not geraten sind. Dies zeigt sich deutlich bei der Finanzierung von Endgeräten. Je besser der Standort, umso eher konnten Schulen Eltern überzeugen, die Geräte selbst anzuschaffen. Etliche Schulen vermeiden den Rechtsbruch, indem sie „einstimmige“ Beschlüsse der Eltern herbeiführen. Die Zustimmung wird gewöhnlich nicht von allen Eltern als völlig freiwillig empfunden. Doch wer Angst vor Beschämung und Ausgrenzung hat, gibt dem Gruppendruck nach und wagt es nicht zu protestieren, auch wenn man sich die Anschaffung eines Gerätes eigentlich nicht leisten kann. Da es nicht nur um das Ermöglichen von Distanzunterricht gehen darf, sondern digitales Lernen ein essenzieller Teil des Unterrichts werden soll, muss über die Mittel aus dem Digitalpakt Schule nachgedacht werden. Noch längst nicht alle Kommunen haben die Gelder für den Ausbau der schulischen digitalen Infrastruktur abgerufen. Manche Kommunen statten ihre Schulen schon weit über den grundlegenden Bedarf aus. Deshalb regen wir eine andere Verteilung der Mittel an. Sobald an Schulen die grundlegende digitale Infrastruktur (Breitband, WLAN und Präsentationstechnik in allen Klassenräumen) geschaffen wurde, sollten die übrigen Gelder nicht in weitere technische Ausstattung der Schulen (wie Whiteboards), sondern in die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler investiert werden. Dabei muss es um eine Lösung gehen, mit der langfristig die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler gelingt, sodass dann auch alle Schulen digitale Medien chancengleich nutzen können. Daher müssen digitale Endgeräte endlich als Lernmittel anerkannt werden. Nur so ist sichergestellt, dass über den Eigenanteil eine sozial gerechte Beteiligungsfinanzierung erfolgen kann. Ob die Höhe des Eigenanteils dann weiterhin allein an der Schulform festgemacht werden kann oder ob auch das Jahreseinkommen, wie bei Kita- oder OGS Gebühren, herangezogen werden müsste, sollte politisch dringlich diskutiert werden.
Jedenfalls braucht es eine einheitliche Finanzierungsstruktur im Land. Schülerinnen und Schüler aller Schulen müssen endlich gleichbehandelt werden. Die Ausstattung darf nicht länger von den mehr als fragwürdigen Beschlüssen einzelner Schulen oder Klassenpflegschaften abhängig bleiben, noch von zu kurz gedachten kommunalen Leihverträgen.
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

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Wir fordern die politisch Verantwortlichen und das Ministerium für Schule und Bildung auf, endlich die Konsequenzen zu ziehen, den Lernmittelbedarf inkl. digitaler Endgeräte zu ermitteln und dann einen neuen Rechtsrahmen für einen sozialgerechten Eigenanteil zu schaffen. Es ist an der Zeit, zukunftsorientierte Grundlagen zu schaffen, die Schülerinnen und Schülern unabhängig von der Liquidität ihrer Familien und Kommunen eine chancengleiche Teilhabe im Allgemeinen und an der Digitalisierung sichern. Daher fordern wir: • Stoppen Sie die widerrechtlichen und für Familien immer wieder beschämenden Finanzierungsmodelle, die Eltern nötigen, ihre finanzielle Situation zu offenbaren oder sich zu verschulden! • Stoppen Sie die diversen, kaum verständlichen kommunalen Leihvertragsstrukturen, die Eltern abschrecken, Leihgeräte anzunehmen!
• Sichern Sie die künftige digitale Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler, indem Sie digitale Endgeräte als Lernmittel anerkennen!
• Ermitteln Sie den tatsächlichen Lernmittelbedarf inkl. Der Schülerendgeräte und entwickeln Sie sozialverträgliche Finanzierungsmodelle! Die jetzige Situation verhindert eine chancengerechte Bildung aller Kinder, für die die Bundesmittel eigentlich gedacht waren. Bildung gelingt nicht ohne Ehrlichkeit auch in Bezug auf die bedarfsgerechten Kosten für Lernmittel. Es braucht jetzt politische Entscheidungen und die Anerkennung, dass digitale Endgeräte notwendige Lernmittel für alle Schüler*innen sind.
Wir möchten mit Ihnen dazu gemeinsam ins Gespräch kommen und würden uns über ein Termin freuen. Doch wir bitten Sie auch zeitnah dafür zur Sorgen, dass die beschämenden Vertragsstrukturen nicht weiter fortgeführt werden dürfen. Mit freundlichen Grüßen

Anke Staar Dr. Jan N. Klug Markus Sawicki Karla Foerste Christian Beckmann