NRW, 20.03.2020
Antrag auf betreuung eines kindes waehrend des ruhens des unterrichts
Ministerium für Schule und Bildung NRW (20.03.2020)
Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts Soweit mindestens ein Elternteil oder ein alleinerziehendes Elternteil in Organisationen / Einrichtun- gen / Unternehmen der kritischen Infrastruktur beruflich tätig und dort unabkömmlich ist, können Kinder der Klassen 1 bis 6 in der Schule betreut werden.
Schule: _____________________________________________________ Hiermit erklären wir als Eltern ☐
Hiermit erkläre ich als alleinerziehendes Elternteil ☐ Name, Vorname
Anschrift
Telefon
E-Mail-Adresse
dass unser Kind / mein Kind Name, Vorname
Geburtsdatum
Klasse
wie folgt eine Betreuung benötigt:
Montag
von ________ bis ________ Uhr
Dienstag
von ________ bis ________ Uhr
Mittwoch
von ________ bis ________ Uhr
Donnerstag
von ________ bis ________ Uhr
Freitag
von ________ bis ________ Uhr
Samstag von ________ bis ________ Uhr Sonntag von ________ bis ________ Uhr Erklärung: Wir erklären, dass ein Elternteil ☐
Ich erkläre, dass ich als alleinerziehendes Elternteil ☐
als Personal im Sinne der Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales beruflich tätig ist / bin. Die private Betreuung meines
Kindes (z.B. durch Familienangehörige, Arbeitgeber-Maßnahmen) kann nicht gewährleistet werden.
Eine schriftliche Zusicherung des Arbeitgebers, dass die Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren
der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist
ist beigefügt ☐
wird unverzüglich nachgereicht ☐. Wir bestätigen / Ich bestätige hiermit die Richtigkeit unserer / meiner Angaben:
Datum, Unterschrift des Elternteils
Datum, Unterschrift des Elternteils
Ministerium für Schule und Bildung NRW (20.03.2020)
Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit (zur Vorlage bei der Schule) Hiermit wird bestätigt, dass Name, Vorname
Anschrift
Geburtsdatum
als Elternteil eine unabkömmliche Tätigkeit gemäß der Leitlinie zur Bestimmung des Personals
kritischer Infrastrukturen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in folgendem Bereich
☐ Energie
☐ Wasser, Entsorgung
☐ Ernährung, Hygiene
☐ Informationstechnik und Telekommunikation
☐ Gesundheit
☐ Finanz- und Wirtschaftswesen
☐ Transport und Verkehr
☐ Medien
☐ Staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
☐ Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
ausübt.
Name und Adresse
des Arbeitgebers
Eine Anwesenheit in Organisation / Einrichtung / Unternehmen ist zur Aufgabenerledigung zwingend erforderlich. Maßnahmen des Arbeitsgebers zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern (z.B. Betriebsbetreuung, Ermöglichung von Home-Office, Sonderurlaub) sind nicht möglich.
Ort, Datum
Unterschrift, Stempel des Arbeitsgebers