NRW, 23.08.2021
Ankommen schulen
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
Homepage: www.lek-nrw.de
PM: Die LEK NRW freut sich, dass die Schülerinnen wieder zurück in den
Schulen sind, kann aber die Sorgen vieler Eltern gut nachvollziehen!
Neue Regeln
Bedingung für Präsenzunterricht bleiben nach der neuen CoronabetreuungsVO Masken und
Tests. Abstand und Inzidenzen sollen dagegen keine Rolle mehr spielen, Quarantäne wurde
weitestgehend aufgehoben. Viele Eltern sind darüber erleichtert, andere besorgt. Gleichzeitig
schauen alle angespannt auf die steigenden Inzidenzen, sorgen sich um die Gesundheit ihrer
Kinder und Angehörigen und hoffen, dass die Schulen wirklich offenbleiben können und
Kinder im Herbst nicht wieder in Schulen frieren müssen. Nicht wenige Eltern wünschen sich
mehr Transparenz und neue Richtwerte und verlangen weiterhin andere Sicherheiten – wie
Filter oder mehr Räumlichkeiten.
Impfung
Die Empfehlung der Stiko zur Impfung von Kindern ab 12 Jahren eröffnet einen wichtigen
Weg zur Minimierung des Risikos in Schulen. Eltern darf aber kein Druck gemacht werden,
ihre Kinder zu impfen. Jedoch sollten die Eltern, die es können, sich selbst impfen lassen.
Deshalb ist das niederschwellige Impfangebot an vielen Schulen sehr zu begrüßen und sollte
insbesondere auch von noch nicht geimpften Eltern selbst genutzt werden. Kinder unter 12
Jahren werden dagegen auf lange Sicht nicht geimpft werden und ältere Schülerinnen und
Eltern mit bestimmten Vorerkrankungen können sich nie impfen lassen. „Sie gilt es zu
schützen und Teilhabe trotzdem zu ermöglichen,“ fordert Karla Foerste, Beisitzerin der LEK
NRW.
Tests
„Die Delta Variante greift schneller um sich, als uns allen lieb ist. Deshalb fordern jetzt viele
eine sichere Testung alle 48 Stunden. Eltern wünschen sich dabei den gut akzeptierten
Lollitest für alle Jahrgangsstufen. Dann kann langfristig auch die Teilhabe besonders
vulnerabler Schülerinnen besser gesichert werden,“ erklärt die Vorsitzende der LEK NRW,
Anke Staar.
Der Schülerausweis soll jetzt als Testnachweis dienen. Dadurch entfällt die Pflicht, sich für den
Besuch im Sportverein oder dergl. noch einmal testen zu lassen. Auf den ersten Blick eine
praktikable Lösung! Allerdings stellen bisher gar nicht alle Schulen Schülerausweise aus.
Zudem sagt der Ausweis nichts über die Teilnahme am Unterricht und damit an den
Testungen aus. „Da alle Kinder unter 16 Jahre schulpflichtig sind, sollten sie unabhängig von
einem Schülerausweis als getestet gelten,“ meint Christian Beckmann, stellvertretender
Vorsitzender der LEK NRW, „denn letztlich muss uns die Teilhabe aller Kinder wieder
gelingen!“ Für Schülerinnen, die bislang noch zuhause unterrichtet werden müssen, aber an
manchen Aktivitäten wieder teilnehmen möchten, setzt die LEK NRW auf die Umsichtigkeit
der betroffenen Eltern, ihre Kinder dafür selbst testen zu lassen.
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
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Teilhabe ermöglichen durch Luftfilter
Für besonders vulnerable Schülerinnen reichen Tests, Abstand, Masken und Lüften nicht
aus. Deshalb fordert die LEK NRW mehr Anstrengung seitens der Politik, das Risiko in
Klassenräumen durch das Aufstellen von Luftfiltern zu minimieren. „Das Luftfilter kein Ersatz
fürs Lüften seien, hört man oft als Gegenargument. Doch Luftfilter filtern bzw. deaktivieren
u.a. Viren sehr wirksam. Nur mit Fensterlüften allein, steigen die Aerosole in den Räumen
bereits nach wenigen Minuten wieder an. Mit Filteranlagen bleibt der Wert fast konstant
niedrig und minimiert ein Risiko erheblich, auch belegt durch das Bundesumweltamt,“ erklärt
Michael Tabel, „deshalb ist es unverständlich, warum entgegen dem professionellem Rat von
Experten auf unterschiedlichen politischen Ebenen die Aufstellung mobiler Filteranlagen
einerseits begrüßt und gefördert wird und zeitgleich von denselben Parteien in den
Kommunen oder sogar von Schulleitungen blockiert wird!“
„Da muss ein Umdenken stattfinden. Kriterium zu Minimierung des Risikos darf nicht der
Raum, sondern muss der Bedarf der Schülerinnen sein. Nur so wird man auch in der
Pandemie der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht und kann Teilhabe sichern,“ fordert
Stefanie Peter-Krüger Beisitzerin der LEK NRW.
Lernatmosphäre herstellen
Der Herbst und Winter kommt, die Zahlen steigen und trotzdem braucht es ein Wohlfühlklima
in den Klassen, damit auch Lernfreude wieder einzieht in die Schulen. Mit Co2 Ampeln und
Filteranlagen, kann auch die Raumtemperatur eine solche Lernatmosphäre wieder
gewährleisten.
„Wer nicht im kalten und nassen Herbst wieder frierende und kränkelnde Schülerinnen und
Lehrkräfte haben möchte, muss Filteranlagen in allen Klassenräumen aufstellen“, mahnt
Christian Beckmann, „Dass das geht, zeigen Kommunen wie Gütersloh!“
Forderung an die Landesregierung
Die LEK NRW fordert deshalb die Landesregierung aus den Ministerien MSB, MAGS, MKFFI
und MHKBG auf, vulnerable Schülergruppen, Kinder mit besonderen Bedarfen nicht länger
auszublenden und vorrausschauend Teilhabe zu sichern und ein warmes Lernklima
herzustellen! Geben Sie den Kommunen ein eindeutiges Signal und sichern die Maximale
Unterstützung zu! Stellen Sie mobile Filteranlagen Schülerinnen bedarfsorientiert in allen
Klassen auf, denn lüften über Flure minimiert kein Risiko! Filteranlagen sind der Airbag für
unsere Kinder und minimieren das Risiko und ermöglichen zeitgleich eine bessere Teilhabe für
besonders gefährdete Schüler*innen!
Dortmund, 21. August 2021