Dortmund, 17.02.2021
Anfrage unfallkasse nrw 2021 02 17
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
Homepage: www.lek-nrw.de
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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Rheinland
Geschäftsführerin Frau Gabriele Pappai
Dezernat 1 Prävention Elke Lins
Moskauer Straße 18
40227 Düsseldorf
Dortmund, 17. Februar 2021
Offene Anfrage Pandemie - Präventionen / Haftung für Gesundheitsschutz der Schülerinnen in
der Schule und auf dem Schulweg
Sehr geehrte Frau Gabriele Pappai und sehr geehrte Frau Elke Lins,
auf Empfehlung wenden wir uns heute an Sie, in der Hoffnung, dass Sie uns Auskunft geben können
und zeitnah behilflich sind. Die Landeselternkonferenz NRW vertritt die Kreis- und
Stadtschulpflegschaften in NRW.
Entgegen der Empfehlung des RKI beabsichtigt das Schulministerium ab dem 22. Februar eine
Präsenzpflicht für die SEK II in voller Klassenstärke und Präsenzpflicht der Grundschulen ohne
Angaben zur Abstandsregelung. Aufgrund der weiterhin hohen Gefährdungslage durch die Pandemie
hat das Schulministerium deshalb erneut eine Maskenpflicht angeordnet, in der Grundschule nur auf
dem Gelände und ab der SEK I auch durchgehend im Unterricht.
Grundsätzlich spricht das Schulministerium nur von Alltagsmasken, berücksichtigt dabei aber nicht
den Schulweg per ÖPNV, wo jetzt schon medizinische Masken getragen werden müssen. Es ist
inzwischen hinlänglich wissenschaftlich bewiesen, dass Alltagsmasken vor einer Aerosolübertragung
nicht hinreichend schützen. Lehrkräften und sonstigem schulischen Personal werden deshalb
kostenlose FFP2-Masken gestellt. Viele Eltern sorgen sich besonders in Hinblick auf die neuen
Mutationen, die gerade Kinder stärker zu gefährden scheinen, und fragen sich, ob Kinder bezüglich
Masken und Testmöglichkeiten nicht genauso geschützt werden müssen. Doch unsere Anfrage, ob
das Schulministerium auch die Kosten der Schülermasken übernehme, wurde verneint und auf die
Zuständigkeit der Kommunen verwiesen. Diese lehnen ihrerseits eine Verantwortung ab.
Bei Schadensfällen in der Schule werden Schülerinnen und Schüler ähnlich wie Mitarbeiterinnen
behandelt (was sie aus unserer Sicht auch sind, nur unbezahlt und zwangsverpflichtet) und von der
NRW Unfallkasse abgesichert. Daher wenden wir uns heute mit der Frage nach einer möglichen
Haftung an Sie. Insbesondere interessiert uns auch eine mögliche Präventionspflicht des Landes.
Da Schülerinnen und Schüler auch in naher Zukunft noch nicht geimpft werden können und damit
sogar eine größere Gefährdung tragen, vermissen die Eltern eine Gleichbehandlung ihrer Kinder.
Insbesondere sind Eltern verunsichert, weil die Gefahr einer symptomlosen Übertragung durch
Schüler*innen viel größer ist als bei Erwachsen. Weil aber auch der Mindestabstand nicht
eingehalten werden muss, ist es für viele Eltern nicht mehr nachvollziehbar, warum sie selbst im
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
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Homeoffice bleiben müssen und keine Verabredungen treffen können, aber ihre Kinder ohne
wirksame Schutzhilfen in voller Klassenstärke unterrichtet werden dürfen.
Die fehlende Gleichbehandlung führt zu großen Benachteiligungen, weil nicht alle Familien die
gleichen finanziellen Ressourcen haben. Besonders auffällig ist die fehlende Unterstützung
vulnerabler Schülergruppen, oftmals Kinder mit einer Behinderung oder einer chronischen
Erkrankung. Da diese Schülergruppen zwingend auf wirksame Masken zur Teilhabe angewiesen sind
und auch Schulpflicht besteht, aber Krankenkassen die Kostenübernahme verweigern, weil Masken
nicht im Hilfsmittel-Katalog stehen, sehen wir das Land in der Verpflichtung, um Benachteiligung und
Diskriminierungen auszuschließen. Die Teilhabe der Schülerinnen mit Behinderung ist durch die UN-
Behindertenrechtskonvention gesichert und im BTHG verankert. Die notwendigen Hilfsmittel sind
ebenda aufgeführt. Der Gesundheitsschutz zur Teilhabe gehört für uns dazu.
Daher möchten wir Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen bitten und hoffen, dass Sie uns
Auskunft geben können, wer tatsächlich zuständig und haftbar ist für den Gesundheitsschutz der
Schülerinnen und Schüler in der Schule.
•
Wer trägt die Haftung im Covid-Infektionsfall in Schulen?
•
Wer ist für Gesundheitsprävention in Schule verantwortlich?
•
Welche Schutzhilfen müssen vulnerablen Schülergruppen in der Pandemie zugestanden
werden?
•
Welche Schutzhilfen müssen allen Schüler*innen in der Pandemie zugestanden werden?
•
Inwieweit muss eine gesundheitliche Gleichbehandlung aller Beteiligten in Schule garantiert
werden?
•
Wer ist für die Kostenübernahme von Schutz-/Hilfsmitteln zur Beschulung der Schülerinnen
und der Schüler zuständig?
•
Welchen finanziellen Ausgleich können benachteiligte Familien (wo) geltend machen?
•
Trägt die Schulleitung die Verantwortung für die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler in
der Schule?
•
Ist das Schulministerium grundsätzlich für Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsschutz der
Schülerinnen und Schüler in der Schule und auf dem Schulweg zuständig?
•
Sind die Kommunen für Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsschutz der Schülerinnen und
Schüler in der Schule und auf dem Schulweg verantwortlich?
Eltern haben große Sorge um die Gesundheit ihrer Kinder und verlangen eine Gleichbehandlung. Wir
hoffen deshalb, dass Sie uns zeitnah aufklären können, wer haftet, wer verantwortlich ist? Da der
Schulbetrieb bereits am 22. Februar 2021 wieder starten soll, würden wir uns über eine sehr
kurzfristige Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
LEK NRW Gesamtvorstand
Anke Staar Dr. Jan N. Klug Dr. Ulrich Meier Christian Beckmann Prof. Dr. Hendrik Härtig
Karla Foerste Astrid Bauer Michaels Tabel Tino Wildenhain Stefanie Krüger-Peters
Markus Sawicki Andrea Reichardt-Lausberg