NRW, 23.04.2020
7. elterninfo stadt do
Herausgeberin: Stadt Dortmund, Dezernat für Schule, Jugend und Familie. Daniela Schneckenburger Der Newsletter erscheint zweimal wöchentlich und wird insbesondere über den Verteiler der Stadteltern, des Jugendamtselternbeirates und der Träger der Kindertagespflege an Sie verteilt.
Liebe Eltern,
seit dem 23.04.2020 findet an Dortmunder Schulen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen statt. Die Unterrichtsangebote für die Abschlussklassen laufen reibungslos, ebenso der Transport der Schülerinnen und Schüler zum Lernort.
Aktuell werden weitere Regelungen für eine weitere Öffnung von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen durch die Landesregierung erwartet.
- Aussetzung der Elternbeiträge für den Monat Mai
Die Stadt Dortmund verzichtet auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung sowie die Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen auch für den Monat Mai, um Eltern in der aktuellen Situation zu unterstützen.
- Begrenzter Unterrichtsbeginn ab 7. Mai 2020
Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) des Landes Nordrhein-Westfalens teilt in seiner 17. Schulmail die begrenzte Wiederaufnahme des Unterrichts für den 7. Mai 2020 mit.
Eckpunkte für schulische Konzepte
Folgende Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes sind laut MSB unbedingt zu
berücksichtigen:
-
Bis zu den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler aller vier Jahrgangsstufen den gleichen Zugang zu Schule und Unterricht. Gleichzeitig muss die Notbetreuung weiter angeboten werden.
-
Wenn nicht alle Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, dann wird ein solcher Unterricht nur jeweils an einem einzelnen Tag möglich sein. Im Laufe einer Woche sich daraus ein „rollierendes“ System mit tageweisem Unterricht für nur einzelne Jahrgangsstufen ergeben.
Dies bedeutet aus Sicht des Ministeriums im Ergebnis eine Mischung aus Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz.
30.04.2020
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- Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien an Pfingsten – führt dazu, dass die einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am selben Wochentag in der Schule sein werden. Um Eltern dennoch eine Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu geben, sei ein Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die Zeit bis zu den Sommerferien zu erstellen, so erklärt das Ministerium.
Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das:
- Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern,
- ab dem 11. Mai ein Jahrgang pro Werktag in der Schule,
- an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich,
- nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien
- bei Fortsetzung der Notbetreuung.
Notbetreuung, OGS und weitere Betreuungsangebote
Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung
-angepasst an die Vorgaben des Infektionsschutzes, die auch für den Unterricht in den Klassen
gelten– fortgeführt. Maßgeblich für die Durchführung der Notbetreuung sind die
Abstandsvorgaben (1,50 m), die eingehalten und beaufsichtigt werden müssen, sowie eine
Vermeidung der Durchmischung der Gruppen.
Ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote sollen ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet werden, so führt das Ministerium für Schule und Bildung weiter aus.
- Bescheinigung des Arbeitgebers, der Arbeitgeberin:
Eltern in kritischer Infrastruktur
Es ist weiter ausreichend, wenn von einem in der kritischen Infrastruktur tätigen Elternteil eine
entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. Alleinerziehende, die in der kritischen
Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren
Nachweise zu erbringen.
Für den Nachweis des Anspruches ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. der
Arbeitgeberin in der Kita oder der Schule vorzulegen. Der Vordruck unter folgender Adresse
zum Download bereit:
https://www.dortmund.de/media/p/fabido/dl_fabido/20200315_Muster-
Vordruck_Betreuungseinrichtungen.pdf
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- Hinweise und Verhaltensregeln für die Schülerinnen- und Schülerbeförderung durch den ÖPNV/ Schülerinnen- und Schülerspezialverkehr
Das Verkehrsministerium NRW hat zur Wiederaufnahme der Schülerinnen- und Schülerbeförderung Verhaltensregeln zusammengestellt, die zur Vermeidung von Infektionen zu beachten sind:
Bitte seien Sie so freundlich und besprechen diese Regeln immer wieder mit Ihren Kindern.
- Anleitung zur Herstellung von Schutzmasken
Das Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel ist ab Montag,
27.04.2020 verpflichtend. Das Land NRW hat das Tragen der Masken nicht für Schulen
verpflichtend gemacht. Schulen gehen mit dieser Regelung zum Teil unterschiedlich um.
Zur eigenen Herstellung, mit und ohne Nähkenntnissen, gibt es zahlreiche Anleitungen im
Internet. Der WDR stellt auf seiner Homepage eine Anleitung –ohne Nähen- zur Verfügung:
https://www1.wdr.de/fernsehen/hier-und-heute/sendungen/atemschutz-ohne-naehen-100.html
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- Debatte zur Problemlage bei der Öffnung von Schule
Das Dortmunder Institut für Kommunikation und Umweltgestaltung (IKU_die Dialoggestalter) hat in seiner Reihe „Dialog-Dienstag“ eine Debatte zur aktuellen Problemlage bei der Öffnung von Schulen geführt sowie Einblicke in den Alltag des „home-schoolings“ u.a. mit der Vorsitzenden der GEW NRW Maike Finnern und Stadträtin Daniela Schneckenburger gegeben. Die Debatte ist über folgenden Link aufzurufen: https://www.youtu.be/fZ5ho6gACUQ
- Weitere umfassende Informationen des Landes NRW und der Stadt Dortmund finden Sie auf den folgenden Informationsseiten
Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB)
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-
2020/index.html
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) https://www.mkffi.nrw/faq-zum-betretungsverbot-und-zur-betreuung-von-schluesselpersonen
Stadt Dortmund.de https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/gesundheit/informationen_zum_coronavirus/in dex.html
Besonders hinweisen möchten wir Sie auf folgende Informationsmaterialien, die auf der
Seite des Landesjugendamtes zu finden sind, insbesondere auf die dort aufgeführten
Elternbriefe:
https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/RS/alle-rundschreiben-2020/
- Hilfeangebote, Servicenummern
Einen Betreuungsanspruch haben aktuell auch Eltern, die bislang keinen Betreuungsvertrag für ein Kindertagesbetreuungsangebot haben und von denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur tätig ist. Eltern wenden sich in diesen Fällen an den städtischen Träger FABIDO über die Servicenummern (0231) 50-1 00 75 oder (0231) 50-1 00 76
Eltern von Schulkindern (1.-6. Schuljahr) wenden sich an die jeweilige Schule.
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Beratungsstellen und Hilfsangebote für Familien in Dortmund:
Notfallnummer des Jugendamtes: (0231) 50-1 23 45
Frauenberatungsstelle Dortmund: (0231) 52 10 08 www.frauenberatungsstelle-dortmund.de
Psychologischer Beratungsdienst der Stadt Dortmund bei allen Fragen zu Erziehung und Familie für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern: www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/familie_und_soziales/jugendamt/hilfe_und_beratu ng/beratungsstellen_jugendhilfedienste/index.html
Beratung für Eltern
Das Elterntelefon für Mütter und Väter, die sich anonym beraten lassen wollen, ist unter der
kostenlosen Rufnummer 0800 111 0 550 montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr und dienstags
und donnerstags von 17 bis 19 Uhr erreichbar.
https://www.nummergegenkummer.de/elterntelefon.html
Beratung für Kinder und Jugendliche
Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. bietet eine anonyme und kostenfreie
Jugendberatung per Mail oder Chat unter
https://jugend.bke-beratung.de/views/home/index.html
Bitte seien Sie so freundlich und leiten Sie diesen Newsletter auch an andere Ihnen bekannte Eltern weiter.
Mit freundlichen Grüßen – bleiben Sie gesund!
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