NRW, 30.04.2020
17. schulmail des msb nrw vom 2020 04 30
Von: postverteiler@schulmail.nrw.de Datum: 30. April 2020 um 13:20:48 MESZ An: “postverteiler@schulmail.nrw.de” postverteiler@schulmail.nrw.de Betreff: msb2004_3001 Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (17. Mail) Antwort an: corona@msb.nrw.de
Beginn der SchulMail des MSB NRW »»»»>
Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020 entschieden,
dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des
kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die
Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.
Wir haben auf dieser Grundlage entschieden, in Nordrhein-Westfalen nicht von der Möglichkeit des
Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme
des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den
7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur
Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden. Ab dem 11. Mai 2020 sollen in
einem tageweise „rollierenden“ System die Kinder aller Jahrgangsstufen wieder in „ihre“ Schulen
gehen können.
Vorab möchte ich Ihnen aber bei dieser Gelegenheit auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer
ausdrücklich danken. Nach der Einstellung des Unterrichts an allen Schulen am 16. März 2020 haben
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen mit hoher Einsatzbereitschaft entscheidend dazu beigetragen,
dass auch während der Corona-Pandemie Beschäftigte kritischer Infrastrukturen, vor allem im
Gesundheitswesen, weiterhin im Einsatz sein konnten. Wir haben Ihnen und allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Ganztags- und Betreuungsangebote diese Notbetreuung auch in den
Osterferien und auch an Wochenenden zugemutet, und Sie haben diese Aufgabe engagiert
angenommen. Uns ist sehr bewusst, dass insbesondere die Schulen der Primarstufe, diese
Notbetreuung zum Teil in sehr kleinen Gruppen organisieren mussten und weiterhin müssen.
Wie sie wissen, ist die Notbetreuung in der vergangenen Woche auch auf weitere berufliche
Tätigkeitsbereiche (Alleinerziehende - berufstätig oder in Prüfungen) ausgeweitet worden. Grundlage
bildet die Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit
und Soziales, die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wurde. Darüber hatte ich Sie bereits mit
der 16. SchulMail vom 24. April 2020 informiert.
I. Unterstützung durch Lernen auf Distanz In den vergangenen Wochen haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen entscheidend dazu beigetragen, dass Ihre Schülerinnen und Schüler sich Zuhause nicht nur sinnvoll beschäftigen, sondern den Bezug zur Schule und zum Lernen halten und auch Lernfortschritte erzielen konnten. Wir wissen, dass die Voraussetzungen von Schule zu Schule, aber auch innerhalb einer Schule und vor allem zwischen den Familien unterschiedlich sind. Mein Dank gilt daher auch hier Ihrem beispielhaften Engagement. Sie haben auf oftmals sehr kreative Weise dazu beigetragen, dass Kinder die Freude am Lernen behalten und mit Ihnen in dem pädagogisch so wichtigen persönlichen Kontakt bleiben konnten. In den vergangenen Tagen hat vor allem die Wiederaufnahme des Schulbetriebs an den weiterführenden Schulen im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung gestanden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler, die in Kürze ihre Abiturprüfungen absolvieren oder in diesem Schuljahr noch andere wichtige Schulabschlüsse anstreben. Nunmehr steht eine gestufte Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen der Primarstufe bevor.
II. Begrenzter Unterrichtsbeginn ab 7. Mai 2020
Die Tatsache, dass wir eine Wiederaufnahme des Unterrichts für den 7. Mai 2020 vorsehen, hat
verschiedene Gründe. Zunächst wollen wir Ihnen und Ihren Kollegien, aber auch den Schulträgern
mehr Zeit geben, notwendige Vorbereitungen zu treffen: Seien es die Reinigung und Einhaltung von
Hygienevorgaben an den Schulen, die Vorkehrungen zur Abstandshaltung, die Bereitstellung von
notwendigem Material oder der Schülertransport. Zudem gibt es durch die zusätzliche Zeit
Gelegenheit, sich pädagogisch und didaktisch auf die neuen Erfordernisse des Präsenzunterrichts für
die kommenden Wochen einzurichten.
Ein weiterer Grund bestand darin, dass wir die inzwischen geführten Gespräche mit Lehrer- und
Elternverbänden sowie Schulleitungsvertretungen abwarten wollten, um ein möglichst von allen
getragenes Vorgehen für die Zeit bis zu den Sommerferien abzustimmen und sich auf
Grundprinzipien und Prioritäten zu verständigen, die Basis für schulische Konzepte sein sollen.
III. Notbetreuung, OGS und weitere Betreuungsangebote
Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung –
angepasst an die Vorgaben des Infektionsschutzes, die auch für den Unterricht in den Klassen gelten
(vgl. 15. SchulMail) – fortgeführt. Dazu wird die auf dem Bildungsportal befindliche FAQ-Liste
entsprechend angepasst. Maßgeblich für die Durchführung der Notbetreuung sind die
Abstandsvorgaben (1,50 m), die eingehalten und beaufsichtigt werden müssen, sowie eine
Vermeidung der Durchmischung der Gruppen.
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ein
wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen
Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet wird. Die Wiederaufnahme von
OGS- und anderen Betreuungsformen ist mit weitergehenden Fragestellungen (z.B.
Mittagsverpflegung) verbunden, die mit den Kommunen und den Trägern zu klären sind. Auch wenn
im Grundsatz mit den Partnern Einigkeit darüber besteht, das Ganztagsangebot an den Grundschulen
mit zu öffnen, wird es vor Ort zunächst möglicherweise individuelle Vereinbarungen über die
Wiederaufnahme der Betreuung im gewohnten Umfang geben müssen.
IV. Eckpunkte für schulische Konzepte
Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Klassen in Abhängigkeit von Raum- und
Klassenstärke zumeist halbiert werden müssen. Zudem werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen
Ihrer Schulen wegen der unvermeidlichen Beschäftigungsverbote für einen Präsenzunterricht
eingesetzt werden können. Diese beiden Faktoren machen deutlich, dass eine Rückkehr zu einem
„normalen“ Unterricht in diesem Schuljahr nahezu auszuschließen ist.
Dennoch muss es unser Ziel sein – und damit waren wir uns mit allen Vertreterinnen und Vertretern
der schulischen Verbände einig, in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien allen Kindern
aller Jahrgänge – auch denen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – eine Rückkehr in
einen regelmäßigen Präsenzunterricht und eine Wiederaufnahme von Ganztags- und
Betreuungsanteilen zu ermöglichen. Dies hat zur Folge, dass Unterricht mindestens an einem Tag in
der Woche möglich sein muss.
Ich bin mir bewusst, dass Sie in Ihren Schulen längst an Konzepten arbeiten und sich frühere
Informationen und Orientierung gewünscht hätten. Aber auch wir wissen erst seit dieser Woche,
dass sich aus dem für den 30. April 2020, also für heute, angesetzten Treffen der Bundeskanzlerin mit
den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder keine neuen und
weitergehenden Beschlüsse zu den Schulen ergeben sollen, sondern diese erst in Kenntnis
belastbarer Zahlen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens volle zwei Wochen nach den ersten
Öffnungen auf der Konferenz der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit der
Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 gefasst werden sollen. Auf diese Information hin haben wir die
Verbändegespräche so schnell wie möglich geführt.
Wir alle sind uns bewusst, dass die Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten der Schulen zum Teil
unterschiedlich sind und dass alle Schulen – gerade in dieser schwierigen Zeit – das Beste für Ihre
Schülerinnen und Schüler erreichen wollen. Allerdings müssen Bildungschancen möglichst gleich
verteilt sein. Bei aller Flexibilität und bei allem kreativen Engagement vor Ort brauchen wir in dieser
außergewöhnlichen Situation für die kommenden Wochen eine landesweit stabile und klare
gemeinsame Basis. Daher sind die folgenden Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes
unbedingt zu berücksichtigen:
Bis zu den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler aller vier Jahrgangsstufen
den gleichen Zugang zu Schule und Unterricht. Gleichzeitig muss die Notbetreuung weiter
angeboten werden.
Wenn Lerngruppen in der Regel zumindest halbiert werden müssen und nicht alle Lehrkräfte
für Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, dann wird ein solcher Unterricht nur jeweils an
einem einzelnen Tag möglich sein. Im Laufe einer Woche ergibt sich daraus ein „rollierendes“
System mit tageweisem Unterricht für nur einzelne Jahrgangsstufen. Dies bedeutet eine
Mischung aus Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz.
Ein „Schichtbetrieb“, bei dem an einem Tag unterschiedliche Schülergruppen verschiedener
Jahrgänge zu unterschiedlichen Tageszeiten in die Schule kommen, ist ausgeschlossen.
Jede Schule passt diese Mindestvorgaben auf ihre individuelle Situation an. Alle Planungen
sollen auf Sicherheit ausgelegt sein, so dass bei immer möglichen Personalengpässen – ganz
unabhängig von Corona – keine sofortigen Anpassungen erfolgen müssen.
Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien an Pfingsten – führt dazu, dass
die einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am selben Wochentag in der Schule sein werden.
Um Eltern dennoch eine Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu geben, ist
ein Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die Zeit bis zu den Sommerferien zu erstellen.
Der Umfang des Unterrichts an Präsenztagen hängt wesentlich von den Möglichkeiten der
einzelnen Schule ab. Der Präsenztag soll gleichwohl für die Kinder als ganztägiges Angebot –
also auch unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag konzipiert
werden.
Bei der Pausen- und Wegegestaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht alle am
Präsenztag anwesenden Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt in die Pause
gehen, um hier mögliche Kontakte zu reduzieren.
Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der
Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß
über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das:
Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern,
ab dem 11. Mai ein Jahrgang pro Werktag in der Schule,
an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich,
nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien
bei Fortsetzung der Notbetreuung.
V. Schulrechtliche Änderungen Vielfach haben uns in den vergangenen Tagen Fragen vor allem zu Versetzungsregelungen und Zeugnissen erreicht. Angesichts des Ausfalls von Unterricht seit dem 16. März 2020 ist das sehr verständlich. Dem Landtag liegen ein Gesetzentwurf sowie dazugehörige Änderungen an den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aller Schulformen vor, die darauf eine Antwort geben sollen. Sollte der Landtag heute dem Gesetzentwurf zustimmen, werden alle Schulen am Anfang der kommenden Woche mit einer weiteren ausführlichen SchulMail über die Einzelheiten aller schulrechtlichen Änderungen informiert. Zusätzlich werden die Informationen in der so genannten FAQ-Liste im Bildungsportal aktualisiert.
VI. Zurück in den schulischen Alltag
Um Sie beim Einstieg in den Unterricht zu unterstützen, der derzeit nicht den üblichen
Anforderungen entsprechen kann, sondern mit Blick auf die Rückkehr der Kinder in die Schulen
vielfach auch altersgerecht auf das Thema Corona eingehen muss, hat QUA-LiS auf unsere Bitte hin
Materialien zusammengestellt, die Sie unter folgendem Link abrufen können:
https://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/online-und-distanzlernen/praesenzunterricht-nach-
corona
Schon in der SchulMail Nr. 14 vom 16. April 2020 hatte ich Sie über das umfangreiche
Unterstützungsangebot durch die Schulpsychologie hingewiesen, das Ihnen zur Verfügung steht.
Heute möchte ich Sie noch einmal besonders auf die Ideen zur Gestaltung des ersten
Unterrichtstages aus schulpsychologischer Sicht aufmerksam machen.
Unter http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/lehrkraefte/ideen-1.-unterrichtstag/1.-
unterrichtstag.html finden Sie praxisnahe Empfehlungen, Hinweise und Materialien, die Ihnen und
den Kindern den Einstieg erleichtern sollen. Hilfen zur Orientierung im sozialen Umfeld, Rituale, die
den Schülerinnen und Schülern in einer – im Vergleich zu dem bekannten schulischen Alltag –
veränderten Lernumgebung Sicherheit geben können.
VII. Bewegungsangebote
Bewegungsintensive Pausen sollten Teil eines Schultages sein, doch die Infektionsschutzmaßnahmen
schränken die Möglichkeiten von Bewegung, Spiel und Sport in der Pause stark ein. Trotzdem sind
bewegte Pausen auf dem Schulhof oder im Klassenraum möglich. Viele Ideen, Anregungen und
Spielbeschreibungen dazu werden ab dem 5. Mai 2020 auf www.schulsport-NRW.de abrufbar sein.
VIII. Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im
Zusammenhang mit Covid-19/Umgang mit Corona-Verdachtsfällen
Mit einer weiteren SchulMail werden wir Ihnen über die Hinweise in der SchulMail Nr. 15 hinaus
sowohl gemeinsame Hinweise der Kommunalen Spitzenverbände und des MSB zum Infektionsschutz,
das mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse abgestimmt ist, wie
auch Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen übersenden.
Ich möchte nicht schließen, ohne mich noch einmal für Ihr Engagement und Ihre Geduld zu bedanken. Dabei hoffe ich, mit diesen Informationen zu mehr Planungssicherheit beigetragen zu haben. Und ganz zum Schluss noch eine Bitte, die von den Elternverbänden an mich herangetragen wurde: Denken Sie, wenn Sie es nicht längst getan haben, auch an eine Weiterleitung dieser Informationen an die Elternvertretungen Ihrer Schulen.
Mit freundlichen Grüßen Mathias Richter
««««« Ende der SchulMail des MSB NRW «««««
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Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Benjamin Verhoeven, 0211 / 5867-3581, corona@msb.nrw.de