Die Wiedereinführung der Maskenpflicht im Unterricht war folgerichtig, da das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW weiterhin Alternativen ablehnend gegenübersteht, und durchaus sinnvoll. Ausreichender Schutz zur Unterbrechung der Infektionsketten steht von dieser Maßnahme allerdings nicht zu erwarten. Zu Beginn des Schuljahres wurde von allen Schulministerien
in Deutschland die Wiederaufnahme des Vollbetriebs an den Schulen als Königsweg dargestellt und schon bald danach vielerorts mit der Maskenpflicht kombiniert. Dem steht allerdings die Forderung des RKI nach Einhaltung der Abstandsregeln (!) auch an den Schulen entgegen.
Die LEK NRW unterstreicht nochmals die Forderung nach Verkleinerung oder Halbierung der Lerngruppen, wie auch von der GEW und anderen Verbänden favorisiert und inzwischen von allen Virologen als dringlich empfohlen. Andere Bundesländer, wie Bayern, folgen der Empfehlung und haben einen
entsprechenden Stufenplan entwickelt….. mehr sh. PM Ausreichnend Schutz