Sankt Augustin, 25.10.2025
Stellungnahme der Landeselternkonferenz zum Entwurf einer Verordnung zur Übertragung erfolgreicher Schulentwicklungsvorhaben in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I sowie zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz NRW
Sehr geehrte Frau Ministerin Feller,
sehr geehrter Herr Dr. Mauer,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Landeselternkonferenz Nordrhein-Westfalen (LEK NRW) bedankt sich für die Gelegenheit, zur Änderungsverordnung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Sekundarstufe I Stellung zu nehmen. Nachfolgend sind die zentralen Anliegen aus Elternsicht dargestellt – beginnend mit den Themen, die den schulischen Alltag und die Bildungschancen der Kinder am unmittelbarsten betreffen.
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Lern- und Förderempfehlungen (§ 7) Die Weiterentwicklung der Lern- und Förderempfehlungen ist für Eltern von zentraler Bedeutung. Viele Familien berichten, dass schriftliche Hinweise ohne begleitende schulische Unterstützung kaum Wirkung entfalten. Lernrückstände lassen sich selten ohne fachliche Begleitung oder geeignete Lernorte aufholen, was Eltern oft finanziell überfordert. Damit Förderung gelingt, fordert die LEK NRW:
- verbindliche und regelmäßige Gespräche zwischen Schule, Eltern und Lernenden,
- individuelle, überprüfbare Förderpläne mit pädagogischer Begleitung und geeignetem Lernmaterial,
- objektive Evaluation der Maßnahmen und Rückkopplung.
- Zudem sollten Schulen zusätzliche Lernräume am Nachmittag bereitstellen – insbesondere für Kinder, die zu Hause keine ruhige Lernumgebung haben.
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Nachteilsausgleich (§ 22) Der Nachteilsausgleich dient der Chancengerechtigkeit und darf kein Gnadenrecht bleiben. In seiner aktuellen Form bleibt er zu unverbindlich und uneinheitlich geregelt. Die LEK NRW fordert:
- landesweit einheitliche Kriterien und transparente Verfahren,
- verbindliche Anspruchsgrundlagen in schriftlicher Form,
- Aufklärung und Einbindung von Eltern und Lernenden,
- einen sensiblen, entstigmatisierenden Umgang. Im Vergleich zu Hochschulen ist die Umsetzung in Schulen unzureichend.
- Lehrkräfte benötigen Fortbildungen, um rechtssicher und empathisch zu handeln.
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Selbstgesteuertes Lernen (§ 4) Selbstgesteuertes Lernen kann ein wertvolles Instrument sein, wenn es methodisch und personell gut begleitet wird. Lehrkräftemangel darf damit nicht kompensiert werden. Kinder mit Lern- oder Förderbedarf benötigen klare Unterstützung. Die LEK NRW empfiehlt:
- feste pädagogische Qualitätsstandards für Zeitrahmen, Begleitung und Feedback,
- eine moderne digitale Basisausstattung,
- Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Eltern,
- eine wissenschaftliche Prüfung gesundheitlicher Auswirkungen durch verstärkte Bildschirmarbeit.
Selbstgesteuertes Lernen muss eingebettet bleiben in ein strukturiertes Unterrichtssystem, das soziale und kognitive Vielfalt zulässt.
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Herkunftssprachlicher Unterricht (§ 5) Die Aufwertung des herkunftssprachlichen Unterrichts begrüßt die LEK NRW ausdrücklich. Mehrsprachigkeit bereichert die Lernkultur, darf aber nicht zulasten der deutschen Bildungssprache gehen. Deutsch bleibt Grundlage für Teilhabe und Integration; Mehrsprachigkeit soll sie unterstützen. Für eine verlässliche Umsetzung sind nötig:
- zertifizierte Fachkräfte,
- verbindliche curriculare Standards,
- stabile organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen,
- Anerkennung der Herkunftssprache als zweite Fremdsprache für den Abiturzugang.
Zudem sollten Module zu „Deutsch als Zweit- und Fremdsprache“ fester Bestandteil der Lehrerbildung werden.
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Prüfungsregelungen (§§ 31–34) Mündliche Prüfungen sind für viele Schülerinnen und Schüler ein entscheidendes Element schulischer Gerechtigkeit. Die LEK NRW lehnt daher den vorgeschlagenen Wegfall der verpflichtenden mündlichen Prüfung ab. Gerade Kinder mit Lese- oder Rechtschreibschwierigkeiten können mündlich ihre Leistung besser zeigen. Mündliche Prüfungen sollten stärker gewichtet und verbindlich angeboten bleiben. Positiv bewertet werden klarere Fristen und Verfahrensregeln, da diese Verlässlichkeit schaffen. Eine pädagogische Evaluation der Abweichungsprüfungen wird empfohlen, um ihre Wirkung auch unter Fairnessaspekten zu überprüfen.
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Hauptschulversuch und Versetzung in Klasse 10 (§ 25, § 40) Die dauerhafte Verankerung des Hauptschulversuchs ist ein wichtiger Schritt für mehr Chancengleichheit. Er eröffnet Jugendlichen, die die Versetzung nicht erreichen, eine zweite Möglichkeit zum Abschluss. Damit diese Option nicht von der Haltung einzelner Schulen abhängt, sind verbindliche, landesweite Zugangskriterien erforderlich. Nur so können Bildungs- und Standortunterschiede ausgeglichen werden.
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Digitale Teilhabe Digitale Teilhabe ist Grundvoraussetzung moderner Bildung. Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Präsenzlernen teilnehmen können, müssen ein verbindliches Recht auf digitale Teilnahme (zum Beispiel per Videokonferenz) erhalten. Das gilt auch für wiederkehrende Krankheitsphasen, um Lernrückstände und soziale Isolation zu vermeiden. Dafür müssen Schulen technisch und organisatorisch ausgestattet werden.
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Frist zum Kurswechsel (§ 3 Abs. 2 Satz 3) Die Möglichkeit zum Kurswechsel unterstützt individuelle Lernbiografien. Sie sollte an allen Schulformen gleichermaßen bestehen. Zugleich sollte die Stimme der Lernenden stärker berücksichtigt und die Schulgemeinschaft bereits bei der Planung der Kurse beteiligt werden. So entstehen Transparenz, Mitwirkung und eine gemeinsame Verantwortung für Lernprozesse.
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Wahlpflichtfach Sport (§ 15) Das Wahlpflichtfach Sport stärkt Bewegung, Teamgeist und Gesundheitsbewusstsein. Damit alle Kinder profitieren, muss das Land für ausreichende Ressourcen in Personal, Räumen und Ausstattung sorgen. Auch Parasportarten sollten einbezogen werden, ebenso wie eine realistische Wegezeitenregelung. Das neue Fach „Wirtschaft und Arbeitswelt“ wird als sinnvolle Ergänzung gesehen, sofern es praxisnah gestaltet und durch Kooperationen mit Unternehmen sowie Elternexpertise erweitert wird.
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Externenprüfungen Die geplanten Neuerungen zu den Externenprüfungen bewertet die LEK NRW als positiv. Besonders begrüßt werden:
- die Einführung einer landeseinheitlichen Englischprüfung mit Auswahlmöglichkeit,
- die Aufnahme von Informatik und Praktischer Philosophie,
- die Öffnung der Abiturprüfung für gesundheitlich beeinträchtigte Prüflinge. Langfristig sollten diese Regelungen auf alle weiterführenden Schulformen ausgedehnt werden, um echte Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit zu schaffen.
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Weitere Anmerkungen Verbesserungen beim Nachteilsausgleich, bei den Prüfungsfächern und verlängerten Fristen unterstützen mehr Transparenz, Fairness und Rechtsklarheit im gesamten Prüfungswesen.
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Schlussbemerkung Die LEK NRW teilt das Ziel, moderne pädagogische Konzepte dauerhaft in Schulen zu verankern und Bildung gerechter zu gestalten. Für die erfolgreiche Umsetzung ist entscheidend, dass neue Regelungen eng begleitet, regelmäßig evaluiert und transparent kommuniziert werden. Eltern leisten täglich einen wesentlichen Beitrag zum Bildungserfolg ihrer Kinder. Sie erwarten dafür stabile Rahmenbedingungen, klare Standards und ein Schulwesen, das Qualität und Vergleichbarkeit an allen Standorten gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Hinrich Pich
Vorsitzender