Sankt Augustin, 14.01.2026

Inklusion endet nicht mit der Sekundarstufe I

Inklusion endet nicht mit der Sekundarstufe I – Landeselternkonferenz NRW kritisiert systematisches Wegsehen bei der Sekundarstufe II

Die Landeselternkonferenz NRW (LEK-NRW) nimmt den aktuellen Bericht der Stadt Köln zur Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen (Schuljahr 2024/25) zum Anlass, auf eine eklatante und landesweit bestehende Lücke in der Bildungsberichterstattung hinzuweisen: Weder auf kommunaler Ebene noch landesweit ist der LEK-NRW bekannt, dass vollständige Erhebungen zur Inklusion in der Sekundarstufe II und zu den Bildungswegen nach der Jahrgangsstufe 10 existieren. Der Kölner Bericht steht damit exemplarisch für ein strukturelles Versäumnis, das sich in nahezu allen Kommunen Nordrhein-Westfalens wiederfindet. Zwar wird die inklusive Beschulung in der Primarstufe und der Sekundarstufe I detailliert ausgewertet – doch ab dem Moment, in dem Bildungsbiografien anspruchsvoller und anscheinend politisch unbequemer werden, endet die Datenerhebung abrupt. „Gerade der Übergang in die Sekundarstufe II, in Ausbildung oder berufliche Bildung entscheidet darüber, ob Inklusion ein dauerhaft tragfähiges Konzept ist oder nur ein Projekt bis Klasse 10. Dass dieser Bereich systematisch ausgeblendet wird, ist kein Zufall, sondern politisch bequem“, erklärt Andreas Albrecht, stellvertretender Vorsitzender der Landeselternkonferenz NRW, seine Meinung.

Schulpflicht und menschenrechtliche Verpflichtung

Dabei wird übersehen: Auch nach dem Ende der Sekundarstufe I besteht in Nordrhein-Westfalen eine Schul- bzw. Berufsschulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Bildungswege in der Sekundarstufe II sind damit weiterhin Teil staatlicher Bildungs- und Steuerungsverantwortung und dürfen nicht aus dem Blick politischer Berichterstattung herausfallen. Darüber hinaus verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 24) Bund, Länder und Kommunen zu einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen – ausdrücklich auch in weiterführenden Bildungsgängen und Übergängen in Ausbildung und Beruf. Ein Inklusionsmonitoring, das an der Jahrgangsstufe 10 endet, wird diesem menschenrechtlichen Anspruch nicht gerecht. Chancengleichheit ist ein Menschenrecht – kein Extra. Wir fordern die Landesregierung auf, endlich für Klarheit zu sorgen.

Landes- und kommunales Wegsehen

Nach Kenntnis der LEK NRW gibt es in Nordrhein-Westfalen keine landesweite Inklusionsquote für die Sekundarstufe II, keine systematischen Daten zu Übergängen, Abbrüchen oder erreichten Abschlüssen und keine verlässliche Grundlage, um politische Verantwortung, Wirksamkeit und Steuerungsbedarf zu überprüfen. Diese Datenlücke ist kein Kölner Sonderfall, sondern landespolitischer Normalzustand.

Zynische Realität – oder zynisches Denken?

„Man könnte zynisch fragen, ob Landes- und Kommunalverwaltungen offenbar davon ausgehen, dass sich die Bildungswege dieser jungen Menschen nach Klasse 10 von selbst erledigen“, so Andreas Albrecht von der LEK NRW. „Oder ob stillschweigend unterstellt wird, dass sie ohnehin alle in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung landen.“  

Beides wäre gleichermaßen ignorant wie falsch.

Denn die Realität ist eine andere: Es gibt zahlreiche belegbare Beispiele gelingender Inklusion auch in der Sekundarstufe II – an Berufskollegs, in weiterführenden Bildungsgängen, in Ausbildung und im Übergang Schule–Beruf. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erwerben Abschlüsse, qualifizieren sich und gehen selbstbestimmte Bildungs- und Berufswege. Dass diese Erfolge politisch nicht gezählt, nicht dokumentiert und nicht sichtbar gemacht werden, ist kein statistisches Versehen, sondern ein strukturelles Versäumnis.

Forderung der Landeselternkonferenz NRW

Die Landeselternkonferenz Nordrhein-Westfalen fordert eine verbindliche, landesweite Erhebung zur Inklusion in der Sekundarstufe II, die systematische Erfassung von Übergängen, Abbrüchen und Abschlüssen nach Klasse 10 sowie die Aufnahme dieses Bereichs in das reguläre Bildungs- und Inklusionsmonitoring des Landes NRW. Eine gelingende Inklusion endet nicht mit der Pflichtschule. Wer Inklusion ernst meint, darf nicht dort aufhören zu zählen, wo Verantwortung beginnt. „Inklusion darf kein Blindflug ab Klasse 11 sein“, so Andreas Albrecht von der Landeselternkonferenz NRW abschließend.

Die unterzeichnenden Verbände:

PersonVerband
Andreas Tempel (Vorsitzender)Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule– Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V. (GGG NRW e.V.)
Henrich Berkhoff (Vorsitzender)Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V)
Hinrich Pich (Vorsitzender)Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW)
Dr. Sylvie Jantze (Vorsitzender)Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und Motorische Entwicklung in NRW e.V.
Josphine Behrens (Vorsitzende)Landeselternschaft der Grundschulen NRW e.V. (LEGS NRW e.V.)
Ismail Sömnez (Vorstand)Landeselternschaft der Realschulen in NRW e.V. (LERS NRW e.V.)
Harald Amelang (Vorsitzender)Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW e.V
Dr. Aysun Aydemir (Vorsitzende)Föderation Türkischer Elternvereine e.V. (FÖTEV NRW)