Schulischer Ganztag an Grundschulen

Die LEK schließt sich hierbei den Forderungen der Landeselternschaft der Grundschulen (LEGS) an und fordert:
• verbindliche Fachkräfte- und Raumstandards sowie eine konzeptionelle Weiterentwicklung (Verknüpfung von Vormittag- und Nachmittag) im Rahmen des schulischen Ganztagsangebotes um dem Bildungsanspruch gerecht zu werden. Dazu sollten in jeder Kommune Qualitätszirkel eingerichtet werden in die Schulverwaltung, Träger, sowie Eltern eingebunden sind.
• Flexible Abholzeiten (zu von der Schule beschlossenen, verbindlichen Zeitpunkten) und der Qualitätsanspruch der OGS dürfen nicht länger ein Widerspruch sein.
• Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Betreuung muss ein Rechtsanspruch für alle SuS auf einen schulischen Ganztagsplatz sowie eine Betreuung in den Randzeiten eingeführt werden.
• Eltern müssen die Wahl zwischen verlässlicher Betreuung, teilgebundenem und gebundenem Ganztag in der Kommune haben – als Bildungseinrichtung muss der schulische Ganztag grundsätzlich beitragsfrei sein.